Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
Wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten, brauchen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette. Hier erhalten Sie Informationen.
Beschreibung
Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß dürfen in Umweltzonen nicht fahren.
Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette erwerben. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.
Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.
Hinweise für Bad Kreuznach: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Kreuznach
Bitte beachten Sie:
Die Städte Mainz und Wiesbaden führen zum 1. Februar 2013 die Umweltzone ein.
Somit ist dort die grüne Feinstaubplakette Pflicht und muss gut sichtbar an der Windschutzscheibe Ihres Kfz angebracht sein.
>> Weitere Informationen auf der Webseite der Stadt Mainz
Die grüne Feinstaubplakette ist bei unserer Kfz-Zulassungsstelle erhältlich unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Weitere Ausgabestellen der Umweltplaketten in Bad Kreuznach:
- DEKRA,
- TÜV-Prüfstelle,
- alle für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen
zuständige Stelle
Ausgabestellen für Plaketten sind:
- die Kfz-Zulassungsbehörden
- Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- Landkreis: das Landratsamt
- die für die Durchführung der Abgasuntersuchungen (AU) anerkannten Stellen, z.B. AU-Werkstätten, zugelassene Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV, FSP oder technische Prüfstellen
Zuständigkeit
- die Kfz-Zulassungsbehörden
- Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- Landkreis: das Landratsamt
- die für die Durchführung der Abgasuntersuchungen (AU) anerkannten Stellen, z.B. AU-Werkstätten, zugelassene Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV, FSP oder technische Prüfstellen
Ansprechpartner
Stadt Bad Kreuznach - Sachgebiet Kfz-Zulassungsstelle
Beschreibung
Fahrzeuganmeldung, Fahrzeugummeldung, Fahrzeugabmeldung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr.: 07.30 - 12.30 Uhr Do. Nachmittag: 14.00 - 18.00 Uhr Keine Kreditkartenzahlung möglich! Ein Besuch ist derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Link zur Online-Terminvergabe
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jacqueline Juschka
Frau Jessica Antweiler
Frau Carole Diehm
Frau Katrin Schmidtke
Frau Melanie Arnhold
Hausanschrift
Fax: 0671 800-249
Telefon Festnetz: 0671 800-419
E-Mail: melanie.arnhold@bad-kreuznach.de
Internet
Weitere Informationen
An-, Um- und Abmeldung von Fahrzeugen, Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich Kfz-Zulassung
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 3 - Kfz. Zulassungsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 671 803-0
Fax: +49 671 803-1249
Internet
erforderliche Unterlagen
Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)
Voraussetzungen
Um eine Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.
Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können Sie keine Plakette erhalten. Das sind
- Benziner ohne geregelten Katalysator und
- ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter.
Rechtsgrundlage(n)
- Anhang 2 zu § 2 Abs. 2 Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV)
- §§ 40 ff. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 40 Abs.1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Verkehrsbeschränkungen)
- § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, Landesverordnungen)
- Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BlmSchV)
Verfahrensablauf
Einige Stadt- und Landkreise stellen Onlinedienste zur Verfügung. Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen. Sie bezahlen per Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte. Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
keine
In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.
Kosten
Je nach Stadt- beziehungsweise Landkreis, AU-Werkstatt oder Prüforganisation: meist EUR 5,00 - 8,00
Hinweise (Besonderheiten)
Planen Sie in eine Umweltzone zu fahren, bemühen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig, eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette zu kaufen. Sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie haben keine Feinstaubplakette/ Umweltplakette, so dürfen Sie nicht in die Umweltzone fahren.
Weitere Informationen
Eine Übersicht über Umweltzonen in ganz Deutschland finden Sie beim Umweltbundesamt (https://gis.uba.de/website/umweltzonen/index.php ).
Für bestimmte Fahrten können Sie eine Ausnahmegenehmigung von den Verkehrsbeschränkungen in Umweltzonen erhalten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 02.09.2024
Stichwörter
Umweltzone, Feinstaubplakette, Umweltplakette