Gebäudeeinmessung Durchführung

    Gebäudeeinmessung

    Beschreibung

    Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.

    Nur durch die zeitnahe Einmessung der Gebäude wird das Liegenschaftskataster aktuell gehalten und kann den Bedürfnissen der zahlreichen Nutzer gerecht werden. 

    Online-Dienst

    Gebäudeeinmessung

    ID: L100039_285955356

    Beschreibung

    Anfrage zur Beantragung einer Gebäudeeinmessung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Gemeinde Bobenheim-Roxheim - Fachbereich 3 (Bürgerdienste)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    67240 Bobenheim-Roxheim

    Gebäude: Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr montags zusätzlich: 14.00 - 18.00 Uhr donnerstags zusätzlich: 14.00 - 17.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06239 939-0

    Fax: 06239 939-258

    E-Mail: info@bobenheim-roxheim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Bobenheim-Roxheim - Fachbereich 2 (Bauen und Umwelt)

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    67240 Bobenheim-Roxheim

    Gebäude: Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr montags zusätzlich: 14.00 - 18.00 Uhr donnerstags zusätzlich: 14.00 - 17.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06239 939-297

    Telefon Festnetz: 06239 939-0

    E-Mail: info@bobenheim-roxheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kosten

    Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für eine durchschnittliche Gebäudeeinmessung werden Gebühren in Höhe von rund 1.100,00 Euro erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Stichwörter

    Kataster

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de