Gebäudeeinmessung
Beschreibung
Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.
Nur durch die zeitnahe Einmessung der Gebäude wird das Liegenschaftskataster aktuell gehalten und kann den Bedürfnissen der zahlreichen Nutzer gerecht werden.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Alle Vermessungsleistungen, die zu Veränderungen im Liegenschaftskataster Rheinland-Pfalz führen, dürfen vom Amt für Stadtvermessung und Bodenmanagement nur für die Erfüllung eigener Aufgaben der Stadt Koblenz durchgeführt werden. Für Liegenschaftsvermessungen für Privatpersonen sind das Vermessungs- und Katasteramt oder die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure zuständig.
Alle Vermessungsleistungen, die zu Veränderungen im Liegenschaftskataster Rheinland-Pfalz führen, dürfen vom Amt für Stadtvermessung und Bodenmanagement nur für die Erfüllung eigener Aufgaben der Stadt Koblenz durchgeführt werden. Für Liegenschaftsvermessungen für Privatpersonen sind das Vermessungs- und Katasteramt oder die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure zuständig.
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Gebäudeeinmessung
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Zuständigkeit
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Vermessung (Amt für Stadtvermessung und Bodenmanagement)
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 47
56068 Koblenz
Postanschrift
Postfach 201551
56015 Koblenz
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 8.30 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Fr.: 8.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kosten
Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für eine durchschnittliche Gebäudeeinmessung werden Gebühren in Höhe von rund 1.100,00 Euro erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Kataster