Arbeitsstelle an Straßen beantragen / Arbeitsstelle an Straßen einrichten
Beschreibung
Arbeitsstellen/Baumaßnahmen, die sich auf die Straße und den Straßenverkehr auswirken, sind durch Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtungen abzusichern und der Straßenverkehr zu regeln.
Wenn durch Arbeitsstellen/Bauarbeiten oder anderweitige Nutzungen (z.B. Lagern von Baumaterialien, Aufstellen von Baugeräten) Straßen, Wege und Plätze in Anspruch genommen werden müssen, sind diese Bereiche durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen abzusichern. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Arbeitsstellen/ Baumaßnahmen an der Straße selbst oder um Arbeiten neben oder über der Straße handelt.
Online-Dienst
Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsfläche
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Überweisung
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Zuständigkeit
Für den Erlass der verkehrsrechtlichen Anordnungen/ Genehmigungserteilungen sind die Verwaltungen der verbands-freien Gemeinden, die Verbandsgemeindeverwaltungen, die Stadtverwaltungen in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten als Straßenverkehrsbehörden zuständig; bei außerörtlicher Arbeitsstellenlage die Kreisverwaltungen.
Zur Durchführung von Straßenbauarbeiten und zur Verhütung von außerordentlichen Schäden an der Straße können die Straßenbaubehörden ebenfalls Verkehrsverbote und -beschränkungen anordnen, den Verkehr umleiten und ihn durch Markierungen und Leiteinrichtungen lenken.
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim
Beschreibung
Der offizielle Gründungstag für den Zusammenschluss von Hatzenbühl, Jockgrim, Neupotz und Rheinzabern zu einer Verwaltungseinheit war der 2. Oktober 1972. Entsprechend ihrem Motto "Hier lässt es sich gut leben!" kann die Verbandsgemeinde Jockgrim sehr stolz sein auf ihr einmalig schönes Verwaltungsgebäude in der Unteren Buchstraße 22 in Jockgrim. Das Bauwerk wurde auf den Fundamenten des ehemaligen Ringofens der Falzziegelwerke Carl Ludowici errichtet und ist dem Charakter der früheren Ziegeleigebäude angeglichen. Im Jahr 1993 wurde es feierlich eingeweiht. Vorher war der Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung in der ehemaligen ""Villa Sommer"" und in einem 1974 errichteten Erweiterungsbau.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Am Verwaltungsgebäude Untere Buchstraße (max. 2 Stunden)
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz: Entlang der Bahnlinie, Zufahrt gegenüber Bürgerhaus (zeitlich nicht begrenzt)
Anzahl: 100 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Jockgrim Bf
Linien:- S-Bahn: S 51 (Verkehrsverbund KVV/VRN)
- S-Bahn: S 52 (Verkehrsverbund KVV/VRN)
- Haltestelle: Jockgrim, Bürgerpark
Linien:- Bus: Linie 598
- Bus: Linie 556
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Paypal, Bargeldzahlung, Überweisung/Zahlschein, Kontaktlos bezahlen, giropay
Bankverbindung
Verbandsgemeindekasse Jockgrim
Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim
IBAN: DE57 5486 2500 0007 1900 00
BIC: GENODE61SUW
Bankinstitut: VR Bank Südpfalz eG
Verbandsgemeindekasse Jockgrim
Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim
IBAN: DE86 5489 1300 0081 0785 05
BIC: GENODE61BZA
Bankinstitut: VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG
Verbandsgemeindekasse Jockgrim
Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim
IBAN: DE41 5485 0010 0006 0096 41
BIC: SOLADES1SUW
Bankinstitut: SparkasseSüdpfalz
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 42 - Straßenverkehr, Kfz-Zulassung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Postanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Annahmeschluss Kfz-Zulassungsstelle / Führerscheinstelle: jeweils eine Stunde vor Ende der Öffnungszeiten Für die Zulassungsstellen in Germersheim und Kandel sowie der Führerscheinstelle in Germersheim besteht die Möglichkeit, einen Termin über die Webseite des Kreises online zu reservieren.
Kontakt
Telefon Festnetz: 07274 53329
E-Mail: fb42-kfz@Kreis-Germersheim.de
Kontaktperson
Herr F. Herzog
Hausanschrift
Postanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Telefon Festnetz: 07274 53-323
Fax: 07274 53-15323
E-Mail: f.herzog@kreis-germersheim.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Verantwortlichen - ggf. unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans - von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und ggf. Lichtzeichenanlagen bedienen.
Bei der Antragstellung ist u.a. anzugeben:
- Vollständige Adress-Angaben zum Antragsteller einschl. Telefonnummer/E-Mail für Rückfragen
- Art des konkreten Vorhabens
- Genaue Ortsangaben/Beschreibung der Örtlichkeit/ggf. Fertigen einer Skizze
- Dauer/Zeitraum der Maßnahme (ggf. mit Uhrzeit)
- Verantwortlicher für die Verkehrssicherung mit vollständigem Namen und Telefonnummer zur jederzeitigen Erreichbarkeit
Formulare
Schriftliche Antragstellung ist notwendig.
Zum Teil halten die Straßenverkehrsbehörden entsprechende Antragsvordrucke bereit oder können von der Homepage heruntergeladen werden.
Rechtsgrundlage(n)
Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
Fristen
Der Antragsteller (Bauunternehmen, Privatperson) muss mindestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn die verkehrsrechtliche Anordnung schriftlich beantragen (kein verbindlicher Formvordruck).
Kosten
Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr sieht einen Gebührenrahmen zwischen 10,20 Euro bis 767,-- Euro vor (u.a. abhängig von Dauer und Umfang der Arbeitsstelle, Klassifizierung der Straße, etwaigen Ortsterminen etc.). Ggf. fallen noch Sondernutzungsgebühren nach kommunalen Sondernutzungsgebührensatzungen an.
Hinweise (Besonderheiten)
Amtliche Verkehrszeichen und -einrichtungen dürfen nur aufgestellt werden, wenn sie zuvor von der zuständigen Behörde angeordnet wurden.
Der Antragsteller/Bauunternehmer muss eigenverantwortlich die von der Straßenverkehrsbehörde angeordneten Verkehrs-sicherungsmaßnahmen umsetzen.
Privatpersonen können sich hierzu auch einer Fachfirma bedienen oder dort die Verkehrszeichen und -einrichtungen ausleihen. Absperrmaterial kann im Einzelfall auch bei den kommunalen Bauhöfen (u.U. gegen Gebühr) ausgeliehen werden; hierzu können die Straßenverkehrsbehörden im Einzelfall auch Auskunft geben.
Bemerkungen
Eine vorherige tel. Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde zur genauen Abstimmung und Klärung der Details ist grundsätzlich empfehlenswert.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Baustelle anmelden, Autokran, Kran, Arbeitsstellen, Container, Baustellensicherheit, Baugerüst, Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, Gerüst, E-auto