Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
Wenn Sie während einer Baumaßnahme Baustelleneinrichtungen auf öffentliche Flächen stellen wollen, müssen Sie eine Sondernutzungserlaubnis beantragen.
Beschreibung
Wenn auf Ihrer Baustelle nicht genug Platz ist, können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Fläche zu benutzen. Wenn Sie öffentliche Flächen im Zusammenhang mit Ihrer Baustelle nutzen wollen, stellt dies eine Sondernutzung dar. Sie müssen hierfür vorab eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) bei der zuständigen Stelle beantragen.
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OZG_Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft
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Verkehr - Sondernutzungserlaubnis öffentlicher Fläche (DIN A4)
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Zuständigkeit
Für den Erlass der verkehrsrechtlichen Anordnungen/ Genehmigungserteilungen sind die Verwaltungen der verbands-freien Gemeinden, die Verbandsgemeindeverwaltungen, die Stadtverwaltungen in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten als Straßenverkehrsbehörden zuständig; bei außerörtlicher Arbeitsstellenlage die Kreisverwaltungen.
Zur Durchführung von Straßenbauarbeiten und zur Verhütung von außerordentlichen Schäden an der Straße können die Straßenbaubehörden ebenfalls Verkehrsverbote und –beschränkungen anordnen, den Verkehr umleiten und ihn durch Markierungen und Leiteinrichtungen lenken.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Weißenthurm - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Helmut Bach
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Telefon Festnetz: 02637 913-115
E-Mail: helmut.bach@vgwthurm.de
Herr Jan Koch
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02637 913-195
E-Mail: jan.koch@vgwthurm.de
Internet
Verbandsgemeinde Weißenthurm - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Kontakt
Kontaktperson
Herr Jan Koch
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02637 913-195
E-Mail: jan.koch@vgwthurm.de
Herr Helmut Bach
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02637 913-115
E-Mail: helmut.bach@vgwthurm.de
Internet
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 3.37 / Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der KFZ-Zulassungsstellen
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Fax: 0261 35860
Kontaktperson
Herr René Doll
Herr Daniel Lang
Herr Mark Ramaj
Internet
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
- Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel eine Skizze mit Angabe der Maße)
- Gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen. Sie werden im Laufe des Verfahrens entsprechend von der zuständigen Stelle informiert.
Voraussetzungen
- Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
- Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
- Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
- Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
- Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.
- Sie schränken städtebauliche Belange nicht unverhältnismäßig ein.
- Sie schränken öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig ein.
- Sie schränken öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig ein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.
Fristen
Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.
Kosten
Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.
Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in der Regel befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.
Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.
Bemerkungen
Eine vorherige tel. Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde zur genauen Abstimmung und Klärung der Details ist grundsätzlich empfehlenswert.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 08.10.2024
Stichwörter
E-auto, Autokran, Kran, Baugerüst, Baustellensicherheit, Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, Container, Arbeitsstellen, Gerüst, Baustelle anmelden