Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussausetzen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.
Beschreibung
Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn
- Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
- Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.
Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.
Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen
- ein Bußgeld,
- ein Punkt im Fahreignungsregister,
- die Verlängerung der Probezeit und
die Anordnung eines Aufbauseminars.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich in Rheinland-Pfalz an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Ansprechpartner
Stadt Speyer - 231-BB II - Bürgerbüro Industriestraße / Zulassungsstelle
Adresse
Postanschrift
Industriestraße 23
67346 Speyer
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Bürgerbüros: Montag und Dienstag: 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Achtung: genereller Annahmeschluss für Ausfuhrkennzeichen ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten (BB II).
Kontakt
Kontaktperson
Bürgerbüro Industriestraße
Postanschrift
Industriestraße 23
67346 Speyer
Fax: 06232 14-1353
Telefon Festnetz: 06232 14-1334
E-Mail: buergerbuero@stadt-speyer.de
Weitere Informationen
Stadt Speyer - 232 - Führerscheinstelle
Adresse
Postanschrift
Industriestraße 23
67346 Speyer
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Führerscheinstelle (im Bürgerbüro II): Montag: geschlossen Dienstag: 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Terminvereinbarung ist möglich unter www.speyer.de/termine. Um die Umstellung der Fahrerlaubnis für den Pflichtumtausch zu beantragen, können Sie auch mittwochs und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung kommen.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06232 14-2263
Telefon Festnetz: 06232 14-2306
Fax: 06232 14-2738
Telefon Festnetz: 06232 14-2256
Telefon Festnetz: 06232 14-2808
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
- gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
- Antragsformular für jede Begleitperson
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise für Speyer: Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
Gebühren / Abgaben:
Die Kosten für die Beantragung sind 52,10 EUR, zzgl. 10,00 EUR pro Begleitperson.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 15.01.2024
Stichwörter
Führerschein auf Probe, Begleitetes Fahren, Führerschein, Fahrerlaubnis, BF 17, Führerschein mit 17