Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
Was muss ich beachten, wenn ich Einsicht ins Baulastenverzeichnis nehmen oder eine Auskunft daraus erhalten möchte?
Beschreibung
Grundstückseigentümer können durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlichem Baurecht ergeben. Mit der Baulast sollen Hindernisse ausgeräumt werden, die im Einzelfall einer Bebauung (oder Nutzungsänderung) entgegenstehen könnten. Beispielhaft sei hier die Stellplatzbaulast genannt, mit der unter bestimmten Voraussetzungen öffentlich-rechtlich gesichert werden kann, dass die erforderlichen Kfz-Stellplätze auf einem in zumutbarer Entfernung liegenden anderen Grundstück hergestellt werden.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.
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Baulastenverzeichnis Einsicht
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Neuwied - Bauen und Umwelt
Adresse
Postanschrift
Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
Gebäude: Hauptgebäude
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch 07:30 Uhr - 13:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 07:30 Uhr - 16:00 Uhr, Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
Kontakt
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 60 - 2. Bauaufsicht
Adresse
Postanschrift
Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
Kontakt
Kontaktperson
Frau Silke Strifling
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02631 803-264
E-Mail: silke.strifling@kreis-neuwied.de
Fax: 02631 80393-264
Stadtverwaltung Neuwied - Bauordnungsabteilung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze im Innenhof
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz im Innenhof
Anzahl: 8
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlfahrer können am Hintereingang einen kleinen Aufzug nutzen. Hierfür ist eine Meldung am Empfang notwendig.
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung. Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Internet
Formulare
Vollmacht zum Antrag auf Einsicht in das Baulastenverzeichnis
erforderliche Unterlagen
Je nach Einzelfall muss das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme bzw. der Auskunft muss gegenüber der Bauaufsichtsbehörde belegt werden.
Formulare
Es gibt kein landesweit eingeführtes Formular. Gegebenenfalls haben die örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörden Formulare als Hilfestellung für die Antragstellung entwickelt.
Hinweise für Neuwied: Baulastenverzeichnis Einsicht
Wenn Sie das Baulastenverzeichnis für ein Grundstück innerhalb der Neuwieder Stadtgrenzen einsehen möchten, können Sie die Einsicht online hier beantragen.
Für die Einsicht von Dritten ist eine Vollmacht des Eigentümers bzw. der Eigentümerin erforderlich. Das entsprechende Formular können Sie hier herunterladen.
Wenn Sie das Baulastenverzeichnis für ein Grundstück innerhalb der Neuwieder Stadtgrenzen einsehen möchten, können Sie die Einsicht online hier beantragen.
Für die Einsicht von Dritten ist eine Vollmacht des Eigentümers bzw. der Eigentümerin erforderlich. Das entsprechende Formular können Sie hier herunterladen.
Voraussetzungen
Das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme bzw. der Auskunft muss gegenüber der Bauaufsichtsbehörde begründet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Baulasten steht in der Regel der Verwaltungsrechtsweg offen (Widerspruch und anschließend Klage).
Verfahrensablauf
Die Einsichtnahme erfolgt in der Regel nach Terminvereinbarung bei der Bauaufsichtsbehörde. Eine Auskunft kann bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.
Fristen
Keine.
Kosten
Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe ergibt sich aus der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 12.09.2023
Stichwörter
Abstandsbaulast, Baulastenverzeichnis, Wegebaulast, Bauaufsichtsbehörde, Vereinigungsbaulast