Grenzfeststellung
Beschreibung
Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.
Ist ein Grenzverlauf in der Örtlichkeit unklar oder fehlen Grenzmarken, können die für das Flurstück im Liegenschaftskataster verbindlich nachgewiesenen Grenzpunkte bzw. Flurstücksgrenzen im Rahmen eines Grenzbestimmungsverfahrens in die Örtlichkeit übertragen werden (Grenzfeststellung oder Grenzwiederherstellung).
Online-Dienst
Antrag auf Grenzbestimmung
Beschreibung
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Zuständigkeit
Ansprechpartner
Gemeinde Bobenheim-Roxheim - Fachbereich 2 (Bauen und Umwelt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr montags zusätzlich: 14.00 - 18.00 Uhr  donnerstags zusätzlich: 14.00 - 17.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Aktas (Bautechniker)
Herr Weinhold
Internet
Kosten
Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für eine durchschnittliche Grenzbestimmung werden Gebühren in Höhe von rund
- 2.400,00 Euro (Grenzwiederherstellung) bzw.
- 3.200,00 Euro (Grenzfeststellung)
erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Vermessung, Kataster