Grenzfeststellung
Beschreibung
Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.
Ist ein Grenzverlauf in der Örtlichkeit unklar oder fehlen Grenzmarken, können die für das Flurstück im Liegenschaftskataster verbindlich nachgewiesenen Grenzpunkte bzw. Flurstücksgrenzen im Rahmen eines Grenzbestimmungsverfahrens in die Örtlichkeit übertragen werden (Grenzfeststellung oder Grenzwiederherstellung).
Online-Dienst
Antrag auf Grenzbestimmung
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Zuständigkeit
Ansprechpartner
Stadt Bad Dürkheim
Aktuelles
Bad Dürkheim gehört als kreisangehörige Stadt zum Landkreis Bad Dürkheim.
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
Kosten
Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für eine durchschnittliche Grenzbestimmung werden Gebühren in Höhe von rund
- 2.400,00 Euro (Grenzwiederherstellung) bzw.
- 3.200,00 Euro (Grenzfeststellung)
erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Vermessung, Kataster