Grundstücksvermessung Durchführung

    Grenzfeststellung

    Beschreibung

    Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.

    Ist ein Grenzverlauf in der Örtlichkeit unklar oder fehlen Grenzmarken, können die für das Flurstück im Liegenschaftskataster verbindlich nachgewiesenen Grenzpunkte bzw. Flurstücksgrenzen im Rahmen eines Grenzbestimmungsverfahrens in die Örtlichkeit übertragen werden (Grenzfeststellung oder Grenzwiederherstellung).

    Online-Dienst

    Antrag auf Grenzbestimmung

    ID: L100039_285886786

    Beschreibung

    Anfrage zur Beantragung einer Grenzbestimmung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Daun - FB 4 - Finanzen

    Beschreibung

    Abteilungsleiter: Thomas Reißen
    Vertreter: Dominik Zillgen

    Adresse

    Postanschrift

    Leopoldstraße 29

    54550 Daun

    Öffnungszeiten

    Montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache.

    Kontakt

    Fax: 06592 939-200

    Telefon Festnetz: 06592 939-0

    E-Mail: info@vgv.daun.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 04.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Daun - Sachgebiet 4.3 - Liegenschaften und Forsten

    Adresse

    Postanschrift

    Leopoldstraße 29

    54550 Daun

    Öffnungszeiten

    Montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06592 939-0

    Fax: 06592 939-200

    E-Mail: info@vgv.daun.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kosten

    Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für eine durchschnittliche Grenzbestimmung werden Gebühren in Höhe von rund

    • 2110,00 Euro (Grenzwiederherstellung) bzw.
    • 2800,00 Euro (Grenzfeststellung)

    erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Kataster, Vermessung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de