Grenzfeststellung
Beschreibung
Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.
Ist ein Grenzverlauf in der Örtlichkeit unklar oder fehlen Grenzmarken, können die für das Flurstück im Liegenschaftskataster verbindlich nachgewiesenen Grenzpunkte bzw. Flurstücksgrenzen im Rahmen eines Grenzbestimmungsverfahrens in die Örtlichkeit übertragen werden (Grenzfeststellung oder Grenzwiederherstellung).
Online-Dienst
Antrag auf Grenzbestimmung
Beschreibung
Online erledigen
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Zuständigkeit
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Daun - FB 4 - Finanzen
Beschreibung
Vertreter: Dominik Zillgen
Adresse
Postanschrift
Leopoldstraße 29
54550 Daun
Öffnungszeiten
Montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Frank Schüller
Postanschrift
Leopoldstraße 29
54550 Daun
Telefon Festnetz: 06592 939-218
E-Mail: Frank.Schueller@vgv.daun.de
Fax: 06592 939-200
Verbandsgemeinde Daun - Sachgebiet 4.3 - Liegenschaften und Forsten
Adresse
Postanschrift
Leopoldstraße 29
54550 Daun
Öffnungszeiten
Montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Frank Schüller
Postanschrift
Leopoldstraße 29
54550 Daun
Fax: 06592 939-200
E-Mail: Frank.Schueller@vgv.daun.de
Telefon Festnetz: 06592 939-218
Kosten
Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für eine durchschnittliche Grenzbestimmung werden Gebühren in Höhe von rund
- 2.400,00 Euro (Grenzwiederherstellung) bzw.
- 3.200,00 Euro (Grenzfeststellung)
erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Vermessung, Kataster