Gaststättenerlaubnis
Beschreibung
Wer eine Gaststätte betreiben will, braucht hierfür grundsätzlich eine Erlaubnis (Konzession). Der Erlaubnisvorbehalt soll sicherstellen, dass von dem Betrieb keine Gefahren (z. B. für die Sicherheit und Gesundheit der Gäste, Hygieneschutz) oder unzumutbare Belästigungen (z.B. Geräusch- und Geruchsemissionen) ausgehen.
Eine Gaststätte betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schank-/Speisewirtschaft), wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
Keine Erlaubnis braucht, wer nur:
- alkoholfreie Getränke,
- unentgeltliche Kostproben,
- zubereitete Speisen oder
- in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste
verabreicht. Die Erlaubnisfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften, wie zum Beispiel Anzeigepflicht, Sperrzeitregelung, lebensmittelrechtliche Vorschriften, Baurecht (z.B. hinsichtlich der Frage nach Toiletten).
Voraussetzungen:
Die Gaststättenerlaubnis wird für eine bestimmte Person (auch juristische) und für bestimmte Räume erteilt. Weiterhin wird die Erlaubnis für eine bestimmte Betriebsart (z.B. Schank-, Speise-, Barbetrieb, Diskothek, Tanzcafé usw.) erteilt.
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie folgendes nachweisen:
- Ihre persönliche Zuverlässigkeit
- Ihre "fachliche" Eignung sowie
- bestimmte objektbezogene Voraussetzungen.
Verfahrensablauf:
Die Erteilung der Erlaubnis erfolgt auf Antrag. Hierzu ist das Formular ausgefüllt und unterschrieben persönlich einzureichen. Danach erfolgt die Überprüfung des Antragstellers und der Räumlichkeiten.
Online-Dienst
Gestattung vorübergehender Gaststättenbetrieb (DIN A4)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: die Gemeindeverwaltungen, Verbandsgemeindeverwaltungen und Stadtverwaltungen.
Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Beschreibung
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Grundsicherung und Sozialversicherung
- Verwaltung öffentlicher Einrichtungen
- Zivildienstleistende
- Meldewesen, Servicebüro
- Gleichstellungsstelle
- Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner
- Senioren
- Kindergärten
- Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen
- Bestattungswesen
- Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz
- Kultur
- Schulen, Weiterbildung, Außenstelle Kreisvolkshochschule
- Freizeit und Sport
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Nicole Mieger
Diana Philippi
Postanschrift
Hauptstraße 86
67304 Eisenberg (Pfalz)
Gebäude: Rathaus
Fax: 06351 407-366
Telefon Festnetz: 06351 407-400
E-Mail: d.philippi@vg-eisenberg.de
Gudrun Salewski
Postanschrift
Hauptstraße 86
67304 Eisenberg (Pfalz)
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06351 407-401
Fax: 06351 407-360
E-Mail: g.salewski@vg-eisenberg.de
Internet
Formulare
Gaststättenerlaubnis -Konzession
Weitere Informationen
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Grundsicherung und Sozialversicherung
- Verwaltung öffentlicher Einrichtungen
- Zivildienstleistende
- Meldewesen, Servicebüro
- Gleichstellungsstelle
- Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner
- Senioren
- Kindergärten
- Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen
- Bestattungswesen
- Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz
- Kultur
- Schulen, Weiterbildung, Außenstelle Kreisvolkshochschule
- Freizeit und Sport
Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Nicole Mieger
Internet
Formulare
Gaststättenerlaubnis -Konzession
Weitere Informationen
Gewerbe- und Gaststättenrecht
erforderliche Unterlagen
Zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit:
- Personalausweis oder Reisepass
- polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem für Sie zuständigen Finanzamt (Wohnsitz).
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gewerbesteuerbehörde (Gemeinde)
Zur Prüfung Ihrer "fachlichen" Eignung:
- eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, die bei Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als 3 Monate sein darf
- Unterrichtungsnachweis einer Industrie- und Handelskammer oder
- Nachweis einer Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengesetz
Zur Prüfung der objektbezogenen Voraussetzungen:
- Miet-, Pacht- bzw. Kaufvertrag und
- Nachweis, dass die Betriebsräume für die von Ihnen beabsichtigte Tätigkeit geeignet sind (gegebenenfalls durch Bauzeichnungen/ Grundrisse aller Betriebsräume incl. Sanitärräume)
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nicht abschließend ist. Im Rahmen der Überprüfung Ihres Einzelfalles können weitere Unterlagen von der zuständigen Stelle benötigt werden. .
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Schankerlaubnis, Gaststättenerlaubnis, Kneipen, Konzession, Gaststättenwesen