Liegenschaftskataster
Beschreibung
Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit. Es besteht aus der Liegenschaftskarte, in der alle Flurstücke und Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen werden, und beschreibenden Angaben, zu denen z.B. die Flur- und Flurstücksnummer, die amtliche Flächengröße, die Lagebezeichnung und die tatsächliche Nutzung gehören. Zudem werden auch die Daten der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten nachrichtlich geführt.
Auskünfte oder Auszüge aus dem Liegenschaftskataster werden z.B. für Bauvorhaben benötigt.
Hinweise für Trier-Saarburg: Liegenschaftskatasterauskunft einholen
Beantragung
- Einsichtnahme und Erteilung von mündlichen Auskünften
- kann telefonisch und persönlich erfolgen
- Kartenauszüge
- können mündlich, schriftlich oder online beantragt werden
- Auszüge gibt es in digitaler Form oder in Papierform
Online-Dienste
Auszüge und Auskünfte aus der Liegenschaftskataster
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Auszüge und Daten aus der Liegenschaftsbeschreibung
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Auszüge und Daten aus der Liegenschaftskarte
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Liegenschaftsvermessungen
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Zuständigkeit
Ansprechpartner
Vermessungs-und Katasteramt Westeifel - Mosel
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr sowie nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
Fax: +49 6531 5017-140
Telefon Festnetz: +49 6531 5017-1143
Telefon Festnetz: +49 6531 5017-1161
E-Mail: vermka-wem@vermkv.rlp.de
Internet
Verbandsgemeinde Konz - Bürgerbüro - FB4
Adresse
Postanschrift
Am Markt 11
54329 Konz
Gebäude: Verwaltungsgebäude 2
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Montag 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag auf Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster VG Konz (PDF-Datei)
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Trier-Saarburg: Liegenschaftskatasterauskunft einholen
- ggf. Personalausweis bei persönlicher Vorsprache
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier-Saarburg: Liegenschaftskatasterauskunft einholen
- sofort - 2 Tage
Kosten
Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für gedruckte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster werden je nach Format Gebühren in Höhe von 20,00 bis 40,00 Euro erhoben.
Hinweise für Konz: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Konz
Für die Positionen 2. bis 6. ist ein Mindestentgelt von 20,00 € zu erheben.
Für die Positionen 2. bis 6. ist ein Mindestentgelt von 20,00 € zu erheben.
Zur Beantragung einer der o. g. Katasterauszüge sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis
- Gemarkung, Flur- und Parzellennummer des Grundstückes; wenn nicht vorhanden: Ortsangabe, Straße und Hausnummer
- Antrag auf Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster (s.S.. Formulare); der Antrag kann auch vor Ort ausgefüllt werden
- Außerdem können die Katasterauszüge HIER online beantragt werden
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Kataster, Katasterauszug, Liegenschaftsbuch, Liegenschaften, Katasterkarte, Liegenschaftskarte, ALKIS, Vermessung