Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Sie möchten den öffentlichen Raum gewerblich nutzen? Dann benötigen Sie eine Sondererlaubnis.
Beschreibung
Sie benötigen eine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie öffentliche Straßen und Plätze anders als dies von dem Träger der Straßenbaulast vorgesehen ist (oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften) nutzen möchten. Das stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:
- Verkaufswagen/ Verkaufsstände
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/Werbetafeln
- Straßencafé (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
- Fahrradständer
- Plakatierung
Inhalt der Erlaubnis:
Die Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.
Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Online-Dienste
Sondernutzungserlaubnis öffentliche Straßen
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Verkehr - Sondernutzungserlaubnis öffentlicher Fläche (DIN A4)
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Verkehrsrechtliche Anordnung - Antrag
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Zuständigkeit
Für Sondernutzungen in Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die regionalen Dienststellen des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz verantwortlich.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Lingenfeld - Fachbereich 3.1 - Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags und dienstags 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr mittwochs (Dienstleistungstag) 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr nachmittags geschlossen freitags (Dienstleistungsmittag) 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Marco Beditsch
Postanschrift
Hauptstraße 60
67360 Lingenfeld
Gebäude: Hauptgebäude
Hausanschrift
Fax: 06344 509-4227
Telefon Festnetz: 06344 509-227
E-Mail: Marco.Beditsch@vg-lingenfeld.de
Internet
Weitere Informationen
- Pass- und Einwohnermeldewesen
- Personenstandswesen und Staatsangehörigkeiten
- Bestattungswesen und Standesamt
- Fundbüro
- Feuerwehr- und Brandschutzangelegenheiten
- Zivil- und Katastrophenschutz
- Schnakenbekämpfung
- Gewerberecht
- Fischereiwesen
- Obdachlosenangelegenheiten
- Verkehrsüberwachung und Bußgeldstelle
- Verkehrslenkung und verkehrsrechtliche Genehmigungen/Erlaubnisse
- Kommunaler Vollzugsdienst
- Bezirksbeamter der Polizei
Verbandsgemeinde Lingenfeld - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1261
67356 Lingenfeld
Öffnungszeiten
montags 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr dienstags Grundsätzlich Zutritt nur mit vorheriger Terminvereinbarung! hier Termin vereinbaren mittwochs (Dienstleistungstag) 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr donnerstags Grundsätzlich Zutritt nur mit vorheriger Terminvereinbarung! hier Termin vereinbaren freitags (Dienstleistungsmittag) 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
- Kommunaler Ordnungsdienst der Verbandsgemeinde Lingenfeld
- Vollzugs- und Vollstreckungsbehörde
- Abwehr von Gefahren sowie Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
erforderliche Unterlagen
In den Anträgen sind der
- Standort,
- die Art und Dauer der Sondernutzung und
- die Größe der benötigten Straßenflächen
anzugeben.
Fristen
Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Verkaufsstände, Verkaufswagen, Werbetafeln, Plakate, Kundenstopper, Flyer, Werbeaufsteller, Außenbestuhlung, Informationsstände