Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der StraßeOnline erledigen

    Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

    Sie möchten den öffentlichen Raum gewerblich nutzen? Dann benötigen Sie eine Sondererlaubnis. 

    Beschreibung

    Sie benötigen eine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie öffentliche Straßen und Plätze anders als dies von dem Träger der Straßenbaulast vorgesehen ist (oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften) nutzen möchten. Das stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

    Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:

    • Verkaufswagen/ Verkaufsstände
    • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
    • Informationsstände
    • Werbeaufsteller/Werbetafeln
    • Straßencafé (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
    • Fahrradständer
    • Plakatierung

    Inhalt der Erlaubnis:

    Die Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.

    Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

    Online-Dienst

    Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

    ID: L100039_263781917

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Für Sondernutzungen in Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die regionalen Dienststellen des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz verantwortlich.

    Ansprechpartner

    Stadt Speyer - 213 - Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Große Himmelsgasse 10

    67346 Speyer

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr Montag und Mittwoch nachmittags geschlossen oder nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: 06232 14-2825

    Telefon Festnetz: 06232 14-2480

    E-Mail: strassenverkehr@stadt-speyer.de

    Weitere Informationen

    • Überwachung Ruhender Verkehr
    • Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen
    • Baustellen
    • Verkehrsführung

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    In den Anträgen sind der

    • Standort,
    • die Art und Dauer der Sondernutzung und
    • die Größe der benötigten Straßenflächen

    anzugeben.

    Formulare

    Hinweise für Speyer: Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

    Über den folgenden Link können Sie Ihr Anliegen direkt online starten:

    Sondernutzungserlaubnis online beantragen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Speyer: Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

    Fristen

    Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.

    Kosten

    Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Verkaufsstände, Verkaufswagen, Werbetafeln, Plakate, Kundenstopper, Flyer, Werbeaufsteller, Außenbestuhlung, Informationsstände

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English