Verwarnungs- und Bußgelder im Straßenverkehr Anhörung

    Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr Anhörung gewähren

    Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, wird Ihnen mit einer Anhörung die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.

    Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell

    Ihr Fahrzeug weist Mängel auf? 

    Sofern Sie diese nicht beseitigen lassen, droht die zwangsweise Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges.

    Ihr Fahrzeug weist Mängel auf? 

    Sofern Sie diese nicht beseitigen lassen, droht die zwangsweise Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges.

    Beschreibung

    Wenn Sie per Anschreiben darüber informiert worden sind, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen, wird Ihnen dort auch mitgeteilt, dass Sie die Anhörung nutzen können.
    Damit wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Beschuldigung zu äußern und zum Beispiel die Angaben der Behörde zu widerlegen. 
    Es besteht keine Verpflichtung, die Anhörung zu nutzen.

    Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell

    Folgen bei festgestellten Fahrzeugmängeln

    Im Rahmen einer Kontrolle durch die Polizei, einer Ordnungsbehörde oder bei der Hauptuntersuchung ist festgestellt worden, dass Ihr Fahrzeug Mängel aufweist, die seine Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Hierüber wird die Zulassungsstelle informiert. Sie werden dann durch die Zulassungsstelle diesbezüglich angehört und aufgefordert, die Mängel beseitigen zu lassen und dies der Zulassungsstelle nachzuweisen. Nachweise können z.B. sein: ein Sachverständigengutachten, der Reparaturbericht einer Meisterwerkstatt, die Mängelerledigungskarte der Polizei.

    Sollten Sie die Mängelbeseitigung nicht innerhalb der gesetzten Frist nachweisen, ordnet die Zulassungsstelle die zwangsweise Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges per Ordnungsverfügung/Betriebsuntersagung an.

    Verkehrsunsichere Fahrzeuge

    Sollten nicht nur Mängel, sondern die Verkehrsunsicherheit eines Fahrzeuges festgestellt werden, entfällt die oben genannte Anhörung/Aufforderung zur Mängelbeseitigung. Es wird direkt eine Ordnungsverfügung/Betriebsuntersagung erlassen und das Fahrzeug zwangsweise außer Betrieb gesetzt. Der Nachweis zur Mängelbehebung kann in diesen Fällen nur durch einen neuen Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung geführt werden.

    Folgen bei festgestellten Fahrzeugmängeln

    Im Rahmen einer Kontrolle durch die Polizei, einer Ordnungsbehörde oder bei der Hauptuntersuchung ist festgestellt worden, dass Ihr Fahrzeug Mängel aufweist, die seine Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Hierüber wird die Zulassungsstelle informiert. Sie werden dann durch die Zulassungsstelle diesbezüglich angehört und aufgefordert, die Mängel beseitigen zu lassen und dies der Zulassungsstelle nachzuweisen. Nachweise können z.B. sein: ein Sachverständigengutachten, der Reparaturbericht einer Meisterwerkstatt, die Mängelerledigungskarte der Polizei.

    Sollten Sie die Mängelbeseitigung nicht innerhalb der gesetzten Frist nachweisen, ordnet die Zulassungsstelle die zwangsweise Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges per Ordnungsverfügung/Betriebsuntersagung an.

    Verkehrsunsichere Fahrzeuge

    Sollten nicht nur Mängel, sondern die Verkehrsunsicherheit eines Fahrzeuges festgestellt werden, entfällt die oben genannte Anhörung/Aufforderung zur Mängelbeseitigung. Es wird direkt eine Ordnungsverfügung/Betriebsuntersagung erlassen und das Fahrzeug zwangsweise außer Betrieb gesetzt. Der Nachweis zur Mängelbehebung kann in diesen Fällen nur durch einen neuen Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung geführt werden.

    Online-Dienst

    Service-Portal Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz

    ID: L100039_231996197

    Beschreibung

    Durch das Serviceangebot der Bußgeldstelle beim Polizeipräsidium Rheinpfalz, können sich Bürgerinnen und Bürger in wenigen Schritten elektronisch zu bei der ZBS geführten Verkehrsordnungswirdrigkeitenverfahren äußern. Damit entfällt der Weg zum Briefkasten und das Porto für den Antwortbrief.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Bezahlsysteme

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2020 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 16.04.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell

    • Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
    • Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell
    • Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
    • Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Cochem-Zell - Fachbereich "Recht, Mobilität, Sicherheit"

    Adresse

    Hausanschrift

    Endertplatz 2

    56812 Cochem

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Corray 1

    56856 Zell (Mosel)

    Zulassungsaußenstelle Zell

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag:            07:30 - 12:30 Uhr  Donnerstag:                    07:30 - 16:30 Uhr Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell: Montag bis Freitag:         08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag:   14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: zulassungsbehoerde@cochem-zell.de

    Telefon Festnetz: 02671 115

    Telefon Festnetz: 06542 70132

    Fax: 02671 61-140

    Fax: 06542 701932

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2017 (von: Webservice, LK_Cochem-Zell)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Webservice, LK_Cochem-Zell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Cochem-Zell - Referat "Mobilität"

    Adresse

    Hausanschrift

    Endertplatz 2

    56812 Cochem

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Corray 1

    56856 Zell (Mosel)

    Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Kfz-Zulassungsstelle Cochem: Montag bis Freitag:            07:30 - 12:30 Uhr zusätzlich Donnerstag:      07:30 - 16:30 Uhr Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell: Montag-Freitag:                   08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag:       14:00 - 17:00 Uhr Führerscheinstelle: Montag bis Freitag:              08:00 - 12:30 Uhr zusätzlich Donnerstag:        14:00 - 16:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@cochem-zell.de

    E-Mail: haendlerzulassung@cochem-zell.de

    E-Mail: zulassungsbehoerde@cochem-zell.de

    Telefon Festnetz: 02671 61-104

    Telefon Festnetz: 02671 61-115

    Telefon Festnetz: 06542 70132

    Fax: 02671 61-111

    Fax: 02671 61-140

    Fax: 06542 701932

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2017 (von: Webservice, LK_Cochem-Zell)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Webservice, LK_Cochem-Zell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Zell (Mosel) - Verbandsgemeinde Zell

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Zell (Mosel) gehört zum Landkreis Cochem-Zell und umfasst die Stadt Zell (Mosel) sowie die Ortsgemeinden Alf, Altlay, Altstrimmig, Blankenrath, Briedel, Bullay, Forst (Hunsrück), Grenderich, Haserich, Hesweiler, Liesenich, Mittelstrimmig, Moritzheim, Neef, Panzweiler, Peterswald-Löffelscheid, Pünderich, Reidenhausen, Sankt Aldegund, Schauren, Sosberg, Tellig und Walhausen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 69

    56856 Zell (Mosel)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Um lange Wartezeiten zu vermeiden und eine bessere Planbarkeit für Sie zu erreichen bitten wir Sie, vorab einen Termin zu vereinbaren. Montag bis Freitag                8 bis 12 Uhr Montag und Dienstag         14 bis 16 Uhr Donnerstag                           14 bis 17 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: vgzell@vg-zell.de

    Telefon Festnetz: 06542 701-0

    Fax: 06542 701-859

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018 (von: Webservice, VG_Zell (Mosel))

    Technisch geändert am 04.11.2024 (von: Webservice, VG_Zell (Mosel))

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    -    Anhörungsbogen
    -    Alternativ: Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Zugangscode, falls Sie die Anhörung online nutzen möchten

    Formulare

    Formulare vorhanden: ja
    Schriftform erforderlich: nein
    Formlose Antragsstellung möglich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: nein

    Voraussetzungen

    -    Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch

    Verfahrensablauf

    • Die zuständige Behörde sendet Ihnen die Mitteilung zu, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen.
    • In dem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie sich zu dem Vorwurf äußern können.
    • Sie können Ihre Angaben schriftlich auf dem Anhörungsbogen oder online machen.
    • Wenn Sie die Angaben schriftlich machen möchten, füllen Sie die Felder auf dem Anhörungsbogen aus und senden ihn anschließend per Post an die zuständige Behörde.
    • Wenn Sie die Angaben online machen möchten, folgen Sie dem in dem Schreiben angegebenen Link und geben Sie dort den im Schreiben genannten Zugangscode ein. Anschließend füllen Sie die geforderten Felder aus und drücken auf den Button „Absenden“.
    • Nach Prüfung Ihrer Angaben informiert Sie die Behörde, ob der Vorwurf bestehen bleibt.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell

    Die Verwaltungsgebühren wegen eingeleiteten Zwangsmaßnahmen zur Mängelbeseitigung 

    sind auch dann zu zahlen wenn die Mängelbeseitigung im Nachhinein nachgewiesen wurde.

    Die Verwaltungsgebühren wegen eingeleiteten Zwangsmaßnahmen zur Mängelbeseitigung 

    sind auch dann zu zahlen wenn die Mängelbeseitigung im Nachhinein nachgewiesen wurde.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 24.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Bußgeld, Verwarnungsgeldbescheid, Verkehrskontrolle, Anhörung, Verwarnungsgeld, Ordnungswidrigkeit, Straßenverkehr, Anhörungsbogen, Äußerung, Verkehrsverstoß

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)