Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr Anhörung gewähren
Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, wird Ihnen mit einer Anhörung die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.
Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell
Ihr Fahrzeug weist Mängel auf?
Sofern Sie diese nicht beseitigen lassen, droht die zwangsweise Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges.
Ihr Fahrzeug weist Mängel auf?
Sofern Sie diese nicht beseitigen lassen, droht die zwangsweise Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges.
Beschreibung
Wenn Sie per Anschreiben darüber informiert worden sind, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen, wird Ihnen dort auch mitgeteilt, dass Sie die Anhörung nutzen können.
Damit wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Beschuldigung zu äußern und zum Beispiel die Angaben der Behörde zu widerlegen.
Es besteht keine Verpflichtung, die Anhörung zu nutzen.
Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell
Folgen bei festgestellten Fahrzeugmängeln
Im Rahmen einer Kontrolle durch die Polizei, einer Ordnungsbehörde oder bei der Hauptuntersuchung ist festgestellt worden, dass Ihr Fahrzeug Mängel aufweist, die seine Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Hierüber wird die Zulassungsstelle informiert. Sie werden dann durch die Zulassungsstelle diesbezüglich angehört und aufgefordert, die Mängel beseitigen zu lassen und dies der Zulassungsstelle nachzuweisen. Nachweise können z.B. sein: ein Sachverständigengutachten, der Reparaturbericht einer Meisterwerkstatt, die Mängelerledigungskarte der Polizei.
Sollten Sie die Mängelbeseitigung nicht innerhalb der gesetzten Frist nachweisen, ordnet die Zulassungsstelle die zwangsweise Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges per Ordnungsverfügung/Betriebsuntersagung an.
Verkehrsunsichere Fahrzeuge
Sollten nicht nur Mängel, sondern die Verkehrsunsicherheit eines Fahrzeuges festgestellt werden, entfällt die oben genannte Anhörung/Aufforderung zur Mängelbeseitigung. Es wird direkt eine Ordnungsverfügung/Betriebsuntersagung erlassen und das Fahrzeug zwangsweise außer Betrieb gesetzt. Der Nachweis zur Mängelbehebung kann in diesen Fällen nur durch einen neuen Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung geführt werden.
Folgen bei festgestellten Fahrzeugmängeln
Im Rahmen einer Kontrolle durch die Polizei, einer Ordnungsbehörde oder bei der Hauptuntersuchung ist festgestellt worden, dass Ihr Fahrzeug Mängel aufweist, die seine Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Hierüber wird die Zulassungsstelle informiert. Sie werden dann durch die Zulassungsstelle diesbezüglich angehört und aufgefordert, die Mängel beseitigen zu lassen und dies der Zulassungsstelle nachzuweisen. Nachweise können z.B. sein: ein Sachverständigengutachten, der Reparaturbericht einer Meisterwerkstatt, die Mängelerledigungskarte der Polizei.
Sollten Sie die Mängelbeseitigung nicht innerhalb der gesetzten Frist nachweisen, ordnet die Zulassungsstelle die zwangsweise Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges per Ordnungsverfügung/Betriebsuntersagung an.
Verkehrsunsichere Fahrzeuge
Sollten nicht nur Mängel, sondern die Verkehrsunsicherheit eines Fahrzeuges festgestellt werden, entfällt die oben genannte Anhörung/Aufforderung zur Mängelbeseitigung. Es wird direkt eine Ordnungsverfügung/Betriebsuntersagung erlassen und das Fahrzeug zwangsweise außer Betrieb gesetzt. Der Nachweis zur Mängelbehebung kann in diesen Fällen nur durch einen neuen Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung geführt werden.
Online-Dienst
Service-Portal Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Bezahlsysteme
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Zuständigkeit
Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell
- Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
- Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell
- Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
- Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Fachbereich "Recht, Mobilität, Sicherheit"
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:            07:30 - 12:30 Uhr  Donnerstag:                    07:30 - 16:30 Uhr Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell: Montag bis Freitag:         08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag:   14:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: zulassungsbehoerde@cochem-zell.de
Telefon Festnetz: 02671 115
Telefon Festnetz: 06542 70132
Fax: 02671 61-140
Fax: 06542 701932
Internet
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Referat "Mobilität"
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle Cochem: Montag bis Freitag:            07:30 - 12:30 Uhr zusätzlich Donnerstag:      07:30 - 16:30 Uhr Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell: Montag-Freitag:                   08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag:       14:00 - 17:00 Uhr Führerscheinstelle: Montag bis Freitag:              08:00 - 12:30 Uhr zusätzlich Donnerstag:        14:00 - 16:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: fuehrerscheinstelle@cochem-zell.de
E-Mail: haendlerzulassung@cochem-zell.de
E-Mail: zulassungsbehoerde@cochem-zell.de
Telefon Festnetz: 02671 61-104
Telefon Festnetz: 02671 61-115
Telefon Festnetz: 06542 70132
Fax: 02671 61-111
Fax: 02671 61-140
Fax: 06542 701932
Kontaktperson
115
Internet
Verbandsgemeinde Zell (Mosel) - Verbandsgemeinde Zell
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Zell (Mosel) gehört zum Landkreis Cochem-Zell und umfasst die Stadt Zell (Mosel) sowie die Ortsgemeinden Alf, Altlay, Altstrimmig, Blankenrath, Briedel, Bullay, Forst (Hunsrück), Grenderich, Haserich, Hesweiler, Liesenich, Mittelstrimmig, Moritzheim, Neef, Panzweiler, Peterswald-Löffelscheid, Pünderich, Reidenhausen, Sankt Aldegund, Schauren, Sosberg, Tellig und Walhausen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Um lange Wartezeiten zu vermeiden und eine bessere Planbarkeit für Sie zu erreichen bitten wir Sie, vorab einen Termin zu vereinbaren. Montag bis Freitag                8 bis 12 Uhr Montag und Dienstag         14 bis 16 Uhr Donnerstag                           14 bis 17 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Anhörungsbogen
- Alternativ: Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Zugangscode, falls Sie die Anhörung online nutzen möchten
Formulare
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: nein
Voraussetzungen
- Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch
Verfahrensablauf
- Die zuständige Behörde sendet Ihnen die Mitteilung zu, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen.
- In dem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie sich zu dem Vorwurf äußern können.
- Sie können Ihre Angaben schriftlich auf dem Anhörungsbogen oder online machen.
- Wenn Sie die Angaben schriftlich machen möchten, füllen Sie die Felder auf dem Anhörungsbogen aus und senden ihn anschließend per Post an die zuständige Behörde.
- Wenn Sie die Angaben online machen möchten, folgen Sie dem in dem Schreiben angegebenen Link und geben Sie dort den im Schreiben genannten Zugangscode ein. Anschließend füllen Sie die geforderten Felder aus und drücken auf den Button „Absenden“.
- Nach Prüfung Ihrer Angaben informiert Sie die Behörde, ob der Vorwurf bestehen bleibt.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell
Die Verwaltungsgebühren wegen eingeleiteten Zwangsmaßnahmen zur Mängelbeseitigung
sind auch dann zu zahlen wenn die Mängelbeseitigung im Nachhinein nachgewiesen wurde.
Die Verwaltungsgebühren wegen eingeleiteten Zwangsmaßnahmen zur Mängelbeseitigung
sind auch dann zu zahlen wenn die Mängelbeseitigung im Nachhinein nachgewiesen wurde.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 24.05.2022
Stichwörter
Bußgeld, Verwarnungsgeldbescheid, Verkehrskontrolle, Anhörung, Verwarnungsgeld, Ordnungswidrigkeit, Straßenverkehr, Anhörungsbogen, Äußerung, Verkehrsverstoß