Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr Anhörung gewähren
Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, wird Ihnen mit einer Anhörung die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.
Beschreibung
Wenn Sie per Anschreiben darüber informiert worden sind, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen, wird Ihnen dort auch mitgeteilt, dass Sie die Anhörung nutzen können.
Damit wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Beschuldigung zu äußern und zum Beispiel die Angaben der Behörde zu widerlegen.
Es besteht keine Verpflichtung, die Anhörung zu nutzen.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Sie erhielten von der Stadtverwaltung Koblenz oder der Polizei eine Mängelanzeige, weil Sie bei Ihrem Fahrzeug die Frist zur Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung überschritten haben oder Ihr Fahrzeug einen offensichtlichen technischen Mangel aufweist.
Die feststellende Behörde setzt die Stadtverwaltung - Kfz-Zulassungsbehörde über die Mängelanzeige in Kenntnis. Sie werden von uns aufgefordert die Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben.
Sie erhielten von der Stadtverwaltung Koblenz oder der Polizei eine Mängelanzeige, weil Sie bei Ihrem Fahrzeug die Frist zur Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung überschritten haben oder Ihr Fahrzeug einen offensichtlichen technischen Mangel aufweist.
Die feststellende Behörde setzt die Stadtverwaltung - Kfz-Zulassungsbehörde über die Mängelanzeige in Kenntnis. Sie werden von uns aufgefordert die Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben.
Online-Dienst
Service-Portal Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Bezahlsysteme
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Zuständigkeit
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Ansprechpartner: +49 261 129-4420
Ansprechpartner: +49 261 129-4420
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Kfz-Zulassung (Ordnungsamt)
Beschreibung
Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen
Adresse
Postanschrift
Postfach 201551
56015 Koblenz
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr    8:00 - 12:00 Uhr Mi                       8:00 - 12:30 Uhr                          13:30 - 16:30 Uhr Derzeit nur mit Terminvereinbarung! Online Termin-Reservierung       Hinweis: Die Termin-Reservierung gilt lediglich für Kunden aus dem Stadtgebiet Koblenz und nicht für das umliegende Kreisgebiet.  Terminreservierung für den Kreis MYK sind hier zu finden:   https://termine-reservieren.de/termine/kvmayen-koblenz/       
Kontakt
Weitere Informationen
Zahlungsmittel:
Eventuell anfallende Gebühren können entweder in bar, mit EC-Karte (mit PIN) oder mit Kreditkarte direkt beim Sachbearbeiter gezahlt werden.
erforderliche Unterlagen
- Anhörungsbogen
- Alternativ: Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Zugangscode, falls Sie die Anhörung online nutzen möchten
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
- Bei fehlender Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung: Untersuchungsbericht über die bestandene Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung oder Fahrzeugschein mit gültigem Eintrag der Prüfstelle.
- Bei einem technischen Defekt: Bescheinigung von einer autorisierten Werkstatt oder einer technischen Prüfstelle, dass der Mangel behoben ist.
- Bei fehlender Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung: Untersuchungsbericht über die bestandene Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung oder Fahrzeugschein mit gültigem Eintrag der Prüfstelle.
- Bei einem technischen Defekt: Bescheinigung von einer autorisierten Werkstatt oder einer technischen Prüfstelle, dass der Mangel behoben ist.
Formulare
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: nein
Voraussetzungen
- Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch
Verfahrensablauf
- Die zuständige Behörde sendet Ihnen die Mitteilung zu, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen.
- In dem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie sich zu dem Vorwurf äußern können.
- Sie können Ihre Angaben schriftlich auf dem Anhörungsbogen oder online machen.
- Wenn Sie die Angaben schriftlich machen möchten, füllen Sie die Felder auf dem Anhörungsbogen aus und senden ihn anschließend per Post an die zuständige Behörde.
- Wenn Sie die Angaben online machen möchten, folgen Sie dem in dem Schreiben angegebenen Link und geben Sie dort den im Schreiben genannten Zugangscode ein. Anschließend füllen Sie die geforderten Felder aus und drücken auf den Button „Absenden“.
- Nach Prüfung Ihrer Angaben informiert Sie die Behörde, ob der Vorwurf bestehen bleibt.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Der Nachweis, dass die Mängel beseitigt wurden, ist gegenüber der Stadtverwaltung Koblenz zu erbringen.
Der Nachweis, dass die Mängel beseitigt wurden, ist gegenüber der Stadtverwaltung Koblenz zu erbringen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 24.05.2022
Stichwörter
Bußgeld, Verwarnungsgeldbescheid, Verkehrskontrolle, Anhörung, Verwarnungsgeld, Ordnungswidrigkeit, Straßenverkehr, Anhörungsbogen, Äußerung, Verkehrsverstoß