Verwarnungs- und Bußgelder im Straßenverkehr Anhörung

    Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr Anhörung gewähren

    Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, wird Ihnen mit einer Anhörung die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.

    Beschreibung

    Wenn Sie per Anschreiben darüber informiert worden sind, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen, wird Ihnen dort auch mitgeteilt, dass Sie die Anhörung nutzen können.
    Damit wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Beschuldigung zu äußern und zum Beispiel die Angaben der Behörde zu widerlegen. 
    Es besteht keine Verpflichtung, die Anhörung zu nutzen.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Sie erhielten von der Stadtverwaltung Koblenz oder der Polizei eine Mängelanzeige, weil Sie bei Ihrem Fahrzeug die Frist zur Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung überschritten haben oder Ihr Fahrzeug einen offensichtlichen technischen Mangel aufweist.

    Die feststellende Behörde setzt die Stadtverwaltung - Kfz-Zulassungsbehörde über die Mängelanzeige in Kenntnis. Sie werden von uns aufgefordert die Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben.

    Sie erhielten von der Stadtverwaltung Koblenz oder der Polizei eine Mängelanzeige, weil Sie bei Ihrem Fahrzeug die Frist zur Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung überschritten haben oder Ihr Fahrzeug einen offensichtlichen technischen Mangel aufweist.

    Die feststellende Behörde setzt die Stadtverwaltung - Kfz-Zulassungsbehörde über die Mängelanzeige in Kenntnis. Sie werden von uns aufgefordert die Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben.

    Online-Dienst

    Service-Portal Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz

    ID: L100039_231996197

    Beschreibung

    Durch das Serviceangebot der Bußgeldstelle beim Polizeipräsidium Rheinpfalz, können sich Bürgerinnen und Bürger in wenigen Schritten elektronisch zu bei der ZBS geführten Verkehrsordnungswirdrigkeitenverfahren äußern. Damit entfällt der Weg zum Briefkasten und das Porto für den Antwortbrief.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Bezahlsysteme

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2020 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 16.04.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Ansprechpartner:    +49 261 129-4420

    Ansprechpartner:    +49 261 129-4420

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Kfz-Zulassung (Ordnungsamt)

    Beschreibung

    Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 201551

    56015 Koblenz

    Hausanschrift

    Blücherstraße 40

    56073 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do, Fr    8:00 - 12:00 Uhr Mi                       8:00 - 12:30 Uhr                          13:30 - 16:30 Uhr Derzeit nur mit Terminvereinbarung! Online Termin-Reservierung       Hinweis: Die Termin-Reservierung gilt lediglich für Kunden aus dem Stadtgebiet Koblenz und nicht für das umliegende Kreisgebiet.  Terminreservierung für den Kreis MYK sind hier zu finden:   https://termine-reservieren.de/termine/kvmayen-koblenz/       

    Kontakt

    E-Mail: zulassungsbehoerde@stadt.koblenz.de

    Telefon Festnetz: +49 261 129-4420

    Fax: +49 261 129-4400

    Weitere Informationen

    Zahlungsmittel:

    Eventuell anfallende Gebühren können entweder in bar, mit EC-Karte (mit PIN) oder mit Kreditkarte direkt beim Sachbearbeiter gezahlt werden.

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2014 (von: RP-SC-Import)

    Technisch geändert am 01.05.2024 (von: Webservice, ST_Koblenz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    -    Anhörungsbogen
    -    Alternativ: Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Zugangscode, falls Sie die Anhörung online nutzen möchten

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    1. Bei fehlender Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung: Untersuchungsbericht über die bestandene Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung oder Fahrzeugschein mit gültigem Eintrag der Prüfstelle. 
    2. Bei einem technischen Defekt: Bescheinigung von einer autorisierten Werkstatt oder einer technischen Prüfstelle, dass der Mangel behoben ist.
    1. Bei fehlender Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung: Untersuchungsbericht über die bestandene Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung oder Fahrzeugschein mit gültigem Eintrag der Prüfstelle. 
    2. Bei einem technischen Defekt: Bescheinigung von einer autorisierten Werkstatt oder einer technischen Prüfstelle, dass der Mangel behoben ist.

    Formulare

    Formulare vorhanden: ja
    Schriftform erforderlich: nein
    Formlose Antragsstellung möglich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: nein

    Voraussetzungen

    -    Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch

    Verfahrensablauf

    • Die zuständige Behörde sendet Ihnen die Mitteilung zu, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen.
    • In dem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie sich zu dem Vorwurf äußern können.
    • Sie können Ihre Angaben schriftlich auf dem Anhörungsbogen oder online machen.
    • Wenn Sie die Angaben schriftlich machen möchten, füllen Sie die Felder auf dem Anhörungsbogen aus und senden ihn anschließend per Post an die zuständige Behörde.
    • Wenn Sie die Angaben online machen möchten, folgen Sie dem in dem Schreiben angegebenen Link und geben Sie dort den im Schreiben genannten Zugangscode ein. Anschließend füllen Sie die geforderten Felder aus und drücken auf den Button „Absenden“.
    • Nach Prüfung Ihrer Angaben informiert Sie die Behörde, ob der Vorwurf bestehen bleibt.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Der Nachweis, dass die Mängel beseitigt wurden, ist gegenüber der Stadtverwaltung Koblenz zu erbringen.

    Der Nachweis, dass die Mängel beseitigt wurden, ist gegenüber der Stadtverwaltung Koblenz zu erbringen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 24.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Bußgeld, Verwarnungsgeldbescheid, Verkehrskontrolle, Anhörung, Verwarnungsgeld, Ordnungswidrigkeit, Straßenverkehr, Anhörungsbogen, Äußerung, Verkehrsverstoß

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)