Ausbildungsförderung beraten
Beschreibung
Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsbeihilfegesetz (BAföG) beraten lassen?
Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Vulkaneifel - Soziales
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Kontakt
Kontaktperson
Katharina Jung
Angelika Kommers
Internet
Formulare
eAntrag - Aufstiegs-BAföG
Kreisverwaltung Vulkaneifel - Sachgebiet Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) / Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
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Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
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Angelika Kommers
Katharina Jung
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eAntrag - Aufstiegs-BAföG
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe MWWK
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Ausbildungsförderung (BAföG)
Fachlich freigegeben durch MWWK
Stichwörter
Studium, Schule, Hochschulstudium, BAföG