Bildungsabschlüsse ausländisch
Beschreibung
Ein ausländischer Hochschulgrad kann in der verliehenen Form unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden. Die verliehene Form ist hierbei die Form, die dem Wortlaut der Verleihungsurkunde entspricht. Eine Umwandlung des ausländischen Hochschulgrades in einen entsprechenden inländischen Grad ist grundsätzlich nicht zulässig.
Bei Graden aus der EU kann in der Regel die Angabe der verleihenden Hochschule entfallen; für bestimmte Doktorgrade gelten abweichende privilegierende Regelungen.
Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form ein ausländischer Grad geführt werden darf, regelt das rheinland-pfälzischen Hochschulgesetz im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung. Die Führungsvoraussetzungen sind vom Gradinhaber eigenständig zu überprüfen.
Eine formale Anerkennung des Hochschulgrades oder Hochschulabschlusses findet nicht statt.
Eine Umwandlung des ausländischen Hochschulabschlusses bei materieller Gleichwertigkeit in einen entsprechenden inländischen Grad erfolgt nur für Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben gehört zum Landkreis Südwestpfalz und umfasst die Ortsgemeinden Geiselberg, Heltersberg, Hermersberg, Höheinöd, Horbach (Pfalz), Schmalenberg, Steinalben und Waldfischbach-Burgalben.
Adresse
Besucheranschrift
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Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr Öffnungszeiten der Zentralbücherei
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Doktorgrad, Anerkennungsverfahren, akademischer Grad, akademischer Titel, Doktortitel