Zuwendung des Landes zur Erhaltung von Denkmalen Gewährung

    Denkmalpflege

    Die Bewahrung unseres kulturellen Erbes als Teil der Geschichte ist eine Aufgabe des Staates.

    Beschreibung

    Die historisch gewachsenen Kulturlandschaften, Städte und Orte bedeuten für unser Leben und das nachfolgender Generationen Möglichkeiten, sich individuell zu entfalten und sich mit dem Land zu identifizieren. Sie sind ein Stück Heimat.

    Dieses kulturelle Erbe, Zeugnis unserer Geschichte, zu bewahren, ist auch Aufgabe des Staates.

    Diese Verpflichtung des Staates bedeutet auch, dass er gestaltend bei Fragen der Denkmalpflege eingreift. Er wird seiner Verantwortung durch den Schutz der Denkmale vor unangemessenen Veränderungen, die ihren historischen Aussagewert zerstören, gerecht. Er hilft Denkmaleigentümern durch Steuererleichterungen und finanzielle Zuwendungen den denkmalpflegerischen Mehraufwand für das Kulturdenkmal zu tragen, und er berät sie bei der fachgerechten Erhaltung.

    Hinweise für Donnersbergkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Donnersbergkreis

    Flyer_Denkmaleigentümer_weiß.pdf 

    Veränderungen an einem Kulturdenkmal bedürfen einer denkmalrechtlichen Genehmigung, die von der Unteren Denkmalschutzbehörde erteilt wird.
    Instandsetzungen sind der Unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen.

    Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung:

    Antragsformular

    Zuständigkeit

    Erster Ansprechpartner ist in der Regel die untere Denkmalschutzbehörde, die bei den Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der kreisfreien Städte angesiedelt ist.

    Weitere Informationen sowie Adressen von Ansprechpartnern erhalten Sie auf den Internetseiten der Landesdenkmalpflege.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Göllheim - Fachbereich 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3

    67307 Göllheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    ALLGEMEINE ÖFFNUNGSZEITEN Montag08.30 - 12.0014.00 - 16.00Dienstag08.30 - 12.0014.00 - 16.00Mittwoch08.30 - 12.00geschlossenDonnerstag08.30 - 12.0014.00 - 18.00Freitag08.30 - 12.00geschlossenDarüber hinaus können in besonderen Fällen mit den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch Termine außerhalb der allgemeinen Besuchszeiten vereinbart werden. ÖFFNUNGSZEITEN BÜRGERBÜRO Montag08.30 - 12.0014.00 - 16.30Dienstag08.30 - 12.00 14.00 - 16.30Mittwoch08.30 - 12.00geschlossenDonnerstag08.30 - 12.00 14.00 - 18.00Freitag08.30 - 12.00 geschlossen ÖFFNUNGSZEITEN SOZIALAMT Montag08.30 - 12.00Dienstag08.30 - 12.00 Mittwoch08.30 - 12.00 Donnerstag14.00 - 18.00Freitag08.30 - 12.00

    Kontakt

    Fax: 06351 4909-99

    Telefon Festnetz: 06351 4909-0

    E-Mail: info@vg-goellheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 6 Bauen und Schulen

    Adresse

    Hausanschrift

    Uhlandstraße 2

    67292 Kirchheimbolanden

    Gebäude: Kreishaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 06352 710-232

    Telefon Festnetz: 06352 710-0

    E-Mail: kreisverwaltung@donnersberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Kulturdenkmäler sind Gegenstände aus vergangener Zeit, die

    • Zeugnisse, insbesondere des geistigen oder künstlerischen Schaffens, des handwerklichen oder technischen Wirkens oder historischer Ereignisse und Entwicklungen,
    • Spuren oder Überreste menschlichen Lebens oder kennzeichnende Merkmale der Städte und Gemeinden und
    • an deren Erhaltung und Pflege oder deren wissenschaftlicher Erforschung und Dokumentation aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.

    Kulturdenkmäler stehen kraft Gesetzes unter Schutz, d.h. einer gesonderten behördlichen Unterschutzstellung bedarf es nicht. Maßgeblich für die Unterschutzstellung ist aber nur die Denkmaleigenschaft, auch wenn das Objekt nicht auf der Liste enthalten ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Denkmalpflege unterteilt sich hauptsächlich in

    • Baudenkmalpflege
    • Bodendenkmalpflege - Sie kümmert sich um Archäologie und Paläontologie (Fossilien)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 16.01.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Denkmal, Renovierung, historisch, Archäologie, Restaurierung, Geschichte, Konservierung, Kulturdenkmäler, Denkmäler, Kulturschätze, Denkmalschutz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de