Rettungsdienst/ Krankentransport
Der Rettungsdienst ist für Notfall- und Krankentransporte zuständig. In Notfällen wählen Sie die Rufnummer 112.
Beschreibung
Der Rettungsdienst hat bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten (Notfallpatienten) lebensrettende Maßnahmen durchzuführen, stellt ihre Transportfähigkeit her und befördert sie unter fachgerechter Betreuung in der Regel mit Rettungs- oder Notarztwagen sowie eventuell mit Rettungshubschraubern in ein geeignetes Krankenhaus.
Er leistet auch kranken, verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, fachgerechte Hilfe und befördert sie unter Betreuung in der Regel mit Krankentransportwagen.
Zuständigkeit
In Notfällen wählen Sie bitte die Rufnummer 112.
Alle Leitstellen sind auch über die Servicenummer 19222 (z.B. für Krankentransporte) erreichbar.
Ergänzend können Sie sich in Fragen des Rettungsdienstes bzw. der Krankentransporte an die zuständigen Kreisverwaltungen wenden.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 41 - Ordnung, Kommunalaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr Di. geschlossen Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Annahmeschluss Ausländerbehörde: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 23 - Soziale Hilfen
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu den genannten Öffnungszeiten möglich sind!
Kontakt
Fax: 07274 53229
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitergehende Informationen stellen neben den Hilfsorganisationen vor Ort folgende Landesdienststellen zur Verfügung:
- Ministerium des Innern und für Sport
- Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
- Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz