Landesblindengeld
Beschreibung
Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der Antrag ist bei der für den Wohnort zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung zu stellen.
Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße
Sachbearbeitung:
Nachname beginnt mit:
Frau Sand
A – He
Frau Weber
Hf – K
Frau Flory
L – Sp
Frau Becker
St – Z
Sachbearbeitung:
Nachname beginnt mit:
Frau Sand
A - He
Frau Weber
Hf - K
Frau Flory
L - Sp
Frau Becker
St - Z
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Soziale Hilfen I (Ref. 41)
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Monika Weber
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06341 940-691
E-Mail: Monika.Weber@suedliche-weinstrasse.de
Fax: 06341 940-7691
Frau Tanja Flory
Frau Yvonne Sand
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06341 940-7713
E-Mail: Yvonne.Sand@suedliche-weinstrasse.de
Telefon Festnetz: 06341 940-713
Frau Ramona Becker
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06341 940-7714
E-Mail: Ramona.Becker@suedliche-weinstrasse.de
Telefon Festnetz: 06341 940-714
Internet
Formulare
Anträge und Formulare erhalten Sie In Absprache mit der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das Landesblindengeld hinaus Leistungen der einkommens- und vermögensabhängigen Blindenhilfe beantragt werden (siehe dazu auch Blindenhilfe).
Für Kriegsblinde gelten die Regelungen nach dem BVG.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
blind, Blindheit