Landesblindengeld
Beschreibung
Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der Antrag ist bei der für den Wohnort zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung zu stellen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Kaiserslautern - Fachbereich 4.2 Sozialhilfe
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Nachmittags nur nach Terminvereinbarung.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jessica Kirsch
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: jessica.kirsch@kaiserslautern-kreis.de
Telefon Festnetz: 0631 7105-349
Fax: 0631 7105-640
Frau Lisa Rödel
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 0631 7105-640
E-Mail: lisa.roedel@kaiserslautern-kreis.de
Telefon Festnetz: 0631 7105-229
Herr Marcel Cordier
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: marcel.cordier@kaiserslautern-kreis.de
Fax: 0631 7105-640
Telefon Festnetz: 0631 7105-557
Herr Frank Müller
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: frank.mueller@kaiserslautern-kreis.de
Telefon Festnetz: 0631 7105-341
Fax: 0631 7105-640
Herr Ralf Dein
Internet
Formulare
Anträge und Formulare erhalten Sie In Absprache mit der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das Landesblindengeld hinaus Leistungen der einkommens- und vermögensabhängigen Blindenhilfe beantragt werden (siehe dazu auch Blindenhilfe).
Für Kriegsblinde gelten die Regelungen nach dem BVG.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Blindheit, blind