Blindengeld Gewährung

    Landesblindengeld

    Beschreibung

    Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Der Antrag ist bei der für den Wohnort zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung zu stellen.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Vulkaneifel

    Aktuelles

    Der Landkreis Vulkaneifel mit der Kreisverwaltung Vulkaneifel umfasst die Verbandsgemeinden Daun, Gerolstein, Hillesheim, Kelberg und Obere Kyll.

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 25

    54550 Daun

    Postanschrift

    Postfach 12 20

    54543 Daun

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6592 933-0

    Fax: +49 6592 9850-33

    E-Mail: kv-daun@vulkaneifel.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010

    Technisch geändert am 07.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Kreisverwaltung Vulkaneifel - Soziales

    Adresse

    Besucheranschrift

    Mainzer Straße 25

    54550 Daun

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

    Kontakt

    E-Mail: sozialamt@vulkaneifel.de

    Telefon Festnetz: 06592 933-0

    Fax: 06592 933-6284

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 28.04.2023

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Kreisverwaltung Vulkaneifel - Sachgebiet Landesblindengeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 25

    54550 Daun

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

    Kontakt

    E-Mail: sozialamt@vulkaneifel.de

    Telefon Festnetz: 06592 933-0

    Fax: 06592 933-6284

    Version

    Technisch erstellt am 07.07.2023

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Formulare

    Anträge und Formulare erhalten Sie In Absprache mit der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das Landesblindengeld hinaus Leistungen der einkommens- und vermögensabhängigen Blindenhilfe beantragt werden (siehe dazu auch Blindenhilfe).

    Für Kriegsblinde gelten die Regelungen nach dem BVG.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2009

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Blindheit, blind

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020