Landesblindengeld
Beschreibung
Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der Antrag ist bei der für den Wohnort zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung zu stellen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Soziales - Soziale Sonderleistungen (Referat 42)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.
Kontakt
Fax: +49 2681 81-2400
Kontaktperson
Herr Ralph Hörster
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2413
E-Mail: ralph.hoerster@kreis-ak.de
Internet
Formulare
Anträge und Formulare erhalten Sie In Absprache mit der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.
Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 42 - Soziale Sonderleistungen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das Landesblindengeld hinaus Leistungen der einkommens- und vermögensabhängigen Blindenhilfe beantragt werden (siehe dazu auch Blindenhilfe).
Für Kriegsblinde gelten die Regelungen nach dem BVG.
Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 42 - Soziale Sonderleistungen
Im Landkreis Altenkirchen haben sich blinde und sehbehinderte Menschen im
zusammengeschlossen. Ansprechpartner ist der Vorsitzende,
Der Verein setzt sich für die Belange der blinden und sehbehinderten Menschen in unserer Region ein, berät in allen Fragen von Erblindung und Sehbehinderung und unterstützt den Meinungs- und Erfahrungsaustausch in regelmäßigen Zusammenkünften.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
blind, Blindheit