Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Soziales - Soziale Sonderleistungen (Referat 42)
Adresse
Hausanschrift
Der kinderwagen- und rollstuhlgerechte Zugang sowie entsprechende Parkplätze sind über die Hochstraße erreichbar.
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag   07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch                  07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag             07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag                    07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.
Kontakt
Fax: +49 2681 81-2400
Zuständigkeit für
Kreis Altenkirchen (Westerwald) (Rheinland-Pfalz)
- Ausbildungsförderung beraten
- Ausbildungsförderung Bewilligung
- Ausbildungsförderung Bewilligung für Fortbildung
- Ausbildungsförderung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte beantragen
- BAföG für einen Schulbesuch beantragen
- Berufliche Aufstiegsfortbildungsförderung beantragen
- Blindenhilfe beantragen
- Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
- Landesblindengeld
- Übernahme der Bestattungskosten beantragen
- Weiterleistung für Wohngeld beantragen
- Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
- Wohngeld erstmalig oder neu beantragen