• Niederraden (Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz)
Mietwagengenehmigung Erteilung

Mietwagengenehmigung beantragen

Wenn Sie ein Mietwagengewerbe betreiben möchten, dann benötigen Sie dafür eine Genehmigung von der für Sie zuständigen unteren Verkehrsbehörde

Beschreibung

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen benötigen Sie eine Genehmigung. Ein entsprechender Antrag ist bei der für Sie zuständigen unteren Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des jeweiligen Landkreises zu stellen.

Online-Dienst

Taxi- und Mietwagengenehmigung

ID: L100039_302247732

Beschreibung

Personenbeförderungsgenehmigung im Gelegenheitsverkehr mit Taxen/Mietwagen

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 08.11.2024

Technisch geändert am 08.11.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

zuständige Stelle

zuständige untere Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des jeweiligen Landkreises

Zuständigkeit

zuständige Untere Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des jeweiligen Landkreises

Ansprechpartner

Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Straßenverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr (Fachbereich 08-01)

Adresse

Besucheranschrift

Trierer Straße 1

54634 Bitburg

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten: Montag - Freitag:  8.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag (zusätzlich): 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Führerscheinstelle: Eine vorherige Terminvereinbarung ist sowohl bei der Führerscheinstelle als auch bei der Zulassungsstelle erforderlich. Eine vorherige Terminvereinbarung ist (online oder telefonisch 06561-150 ) erforderlich . 

Kontakt

E-Mail: info@bitburg-pruem.de

Telefon Festnetz: 06561 15-0

Fax: 06561 15-1012

Internet

Version

Technisch erstellt am 09.10.2020

Technisch geändert am 27.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

erforderliche Unterlagen

- Formeller Antrag (Name, Vorname des Antragstellers; Wohn-und Betriebssitz; bei natürlichen Personen Geburtstag, Geburtsort; Anzahl, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge)

- Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse (zur fachlichen Eignung) des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person

- Eigenkapitalbescheinigung/ Zusatzbescheinigung, nicht älter als 3 Monate

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft nicht älter als 3 Monate (vom Unternehmer, dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person/ Verkehrsleiter)

- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde

- Auszug aus dem Gewerbezentralregister n (bei Unternehmen)

- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)

Allgemeine Unterlagen:

- Fahrzeugliste, ggf. Mietfahrzeuge mit Mietvertrag bzw. Leasingliste

- Nachweis der Haftpflichtversicherung für Mietwagen einschl. Wagniskennzahl (WKZ)

- Gewerbeanmeldung

Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Formulare

ein formeller Antrag auf Erteilung einer Genehmigung eines Mietwagenverkehrs mit Kraftfahrzeugen kann über die jeweilig zuständige untere Verkehrsbehörde abgerufen werden

Voraussetzungen

Werden die Genehmigungsvoraussetzungen gem. § 13 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durch den Antragsteller erfüllt, kann eine Mietwagengenehmigung nach. § 49 PBefG erteilt werden.

Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt werden, d.h.

  • die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleistet ist
  • keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit des Antragstellers als Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vorliegen
  • der Antragsteller als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist
  • der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.

Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Genehmigungsvoraussetzungen nach § 13 (1) als erteilt.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Antragstellung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen

Antragsbearbeitung durch die zuständige untere Verkehrsbehörde

Erteilung bzw. Wiedererteilung einer Mietwagengenehmigung

Fristen

Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt der Antrag vollständig vor, ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten über den Antrag zu entscheiden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um drei Monate verlängert werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen unteren Verkehrsbehörden variieren.

Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden bzw. Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.

Kosten

Rahmengebühr für die Genehmigung: 50,00 Euro bis 500,00 Euro

Für Regelfälle liegt sie

  •  für das erste Fahrzeug bei 60€
  •  Für jedes weitere Fahrzeug bei 30€.

Diese Beträge sind nicht bindend für die Genehmigungsbehörde.

Bei einem übermäßig hohen Verwaltungsaufwand kann die Genehmigungsbehörde davon bis zum Höchstbetrag der Rahmengebühr abweichen.

Hinweis: Weitere Kosten können entstehen für

  •  Registerauskünfte
  •  Die Erstellung der sonstigen Nachweise“

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch MWVLW am 02.11.2020

Version

Technisch erstellt am 24.02.2009

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Konzessionen, Personenverkehr gewerbliche Genehmigung beantragen, Personenbeförderungsschein

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020