Internationalen Führerschein beantragen
In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.
Beschreibung
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Hinweise für Rhein-Lahn-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Lahn-Kreis
Online-Dienst
Antrag auf Ersterwerb eines Führerscheins
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich in Rheinland-Pfalz an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Zulassungsstelle DiezMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrWilhelmstraße 42aDonnerstag14:00 Uhr-17:30 Uhr65582 Diez
Zulassungsstelle NastättenMontag-Freitag8:00 Uhr -11:00 UhrPestalozzistraße 2
56355 Nastätten
Kontakt
Telefon Festnetz: 02603 972-0
Fax: 02603 972-199
Kontaktperson
Frau Anna Neeb
Besucheranschrift
Fax: 02603 972-6424
Telefon Festnetz: 02603 972-424
E-Mail: anna.neeb@rhein-lahn.rlp.de
Frau Michaela Jeck
Besucheranschrift
Fax: 02603 972-6430
E-Mail: michaela.jeck@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-430
Frau Madline Jost
Besucheranschrift
Fax: 02603 972-6148
Telefon Festnetz: 02603 972-148
E-Mail: madline.jost@rhein-lahn.rlp.de
Herr Christopher Hanke
Besucheranschrift
E-Mail: christopher.hanke@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-129
Fax: 02603 972-6129
Frau Celine Hamm
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-125
E-Mail: celine.hamm@rhein-lahn.rlp.de
Fax: 02603 972-6125
Frau Jasmin Kremer
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-521
Fax: 02603 972-6521
E-Mail: jasmin.kremer@rhein-lahn.rlp.de
Herr Mehmet Ünal
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-294
Fax: 02603 972-6294
E-Mail: mehmet.uenal@rhein-lahn.rlp.de
Herr Wolfgang Schaefer
Frau Vanessa Schultz
Hausanschrift
E-Mail: vanessa.schultz@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-425
Fax: 02603 972-6425
Frau Darleen Loos
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-126
Fax: 02603 972-6126
E-Mail: darleen.loos@rhein-lahn.rlp.de
Frau Birsen Kiziltoprak
Internet
Formulare
Merkblatt Internationaler Führerschein
Verbandsgemeinde Aar-Einrich - Abt. 2 - Ordnungsabteilung
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kerstin Egert
Frau Melanie Ohl
Herr Christian Gilles
Frau Lorena Scheid
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Kosten
- Gebührenordnung für Maßnahmen im StraßenverkehrDie Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 15.01.2024
Stichwörter
Internationaler Führerschein, Ausland, International, Führerschein, Übersetzung, internationaler Führerschein, international, Wiener Abkommen, Fahrerlaubnis, Pariser Abkommen