Schwarzarbeit Prüfung

    Schwarzarbeit melden

    Sie können Schwarzarbeit melden. Die zuständige Stelle überprüft dies dann aufgrund Ihrer Hinweise.

    Beschreibung

    Der Begriff „Schwarzarbeit“ ist wie folgt definiert:

    Schwarzarbeit leistet, wer auf Grund einer Dienst- oder Werkleistung

    • als Arbeitgeber seine sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
    • als Steuerpflichtiger seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
    • als Sozialleistungsempfänger seine Mitteilungspflicht gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt,

    oder als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen

    • eine erforderliche gewerberechtliche Anmeldung unterlässt oder
    • ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe ohne Eintragung in die Handwerksrolle betreibt oder
    • die erforderliche Reisegewerbekarte nicht erworben hat.

    Keine Schwarzarbeit sind Dienst- oder Werkleistungen, die nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind und erbracht werden

    • von Angehörigen gemäß der Abgabeverordnung wie beispielsweise Verlobte, Ehegatten, Geschwister oder Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,
    • aus Gefälligkeit,
    • im Wege der Nachbarschaftshilfe oder
    • im Wege der Selbsthilfe.

    Zuständigkeit

    An folgende Stellen können Sie sich wenden:

    • Finanzkontrolle Schwarzarbeit
    • Hauptzollämter
    • Landesfinanzbehörden
    • Einzugsstellen (Krankenkassen)
    • Landkreise und kreisfreie Städte
    • Gewerbebehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
    • Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreie Städte
    • Deutsche Rentenversicherung Bund
    • Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
    • Handwerkskammern
    • Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Öffentliche Ordnung - Gewerbemeldestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 23

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Montag Vorsprache nach Vereinbarung Dienstag ab 08:00 Uhr, letzter Einlass 11:40 Uhr Donnerstag ab 08:00 Uhr, letzter Einlass 11:40 Uhr ab 14:00 Uhr, letzter Einlass 16:40 Uhr  

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2402

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2403

    Fax: +49 621 504-2408

    E-Mail: Gewerbemeldestelle@ludwigshafen.de

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2014 (von: RP-SC-Import)

    Technisch geändert am 11.06.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Keine. Es empfiehlt sich, Hinweise schriftlich oder per Mail unter Angabe des Namens des Anzeigenden mit einer Darstellung des Sachverhalts an die zuständigen Behörden weiterzugeben. Anonyme und ungenaue Hinweise sind schwer zu bearbeiten.

    Formulare

    Hinweise am besten schriftlich oder per Mail unter Angabe des Namens des Anzeigenden und genauer Sachverhaltsdarstellung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Schriftlicher oder mündlicher formloser Hinweis an die zuständigen Stellen.

    Unterstützende Institutionen

    • Hauptzollämter
    • Gewerbebehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
    • Deutsche Rentenversicherung Bund
    • Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
    • Handwerkskammern
    • Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreie Städte
    • Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    illegale Arbeitnehmerüberlassung, Scheinselbstständigkeit, Nachbarschaftshilfe, Leistungsmissbrauch, Mindestlohn, Schattenwirtschaft, illegale Beschäftigung, Scheinselbständigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)