Stadtverwaltung Ludwigshafen - Öffentliche Ordnung - Gewerbemeldestelle
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Montag Vorsprache nach Vereinbarung Dienstag ab 08:00 Uhr, letzter Einlass 11:40 Uhr Donnerstag ab 08:00 Uhr, letzter Einlass 11:40 Uhr ab 14:00 Uhr, letzter Einlass 16:40 Uhr
Kontakt
Internet
Zuständigkeit für
Ludwigshafen am Rhein
- Abfallsammlungen für gemeinnützige und gewerbliche Zwecke anzeigen
- Antrag auf besonders sachkundige Versteigerer Öffentliche Bestellung und Vereidigung
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Ausländische Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater Anzeige
- Ausnahmen von Verboten im Reisegewerbe beantragen
- Erlaubnis als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler beantragen
- Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater beantragen
- Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Erstmalige Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen anzeigen
- Gaststätte: Weiterführung des Gewerbes
- Gaststättenerlaubnis
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
- Konzession für ein privates Krankenhaus, eine Privatentbindungsanstalt oder eine Privatnervenklinik beantragen
- Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbekarte verlängern lassen
- Schankerlaubnis beantragen
- Schwarzarbeit melden
- Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen