Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen ErteilungOnline erledigen

    Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen

    Möchten Sie im innerstaatlichen Verkehr außerhalb des Linienverkehs mehr als neun Personen befördern (Gelegenheitsverkehr z B. durch Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen), benötigen Sie dafür einer Genehmigungen. 

    Beschreibung

    Wenn Sie im Inland die Beförderung von mehr als neun Personen mit Kraftfahrzeugen außerhalb des Linienverkehrs durchführen wollen (Gelegenheitsverkehr), benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Diese wird für die angestrebte Verkehrsart (Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen) erteilt. 

    Dabei ist zu beachten, dass die Kraftomnibusse nur im Ganzen zur Beförderung angemietet werden können und Sie Fahrten ausführen, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt.

    Online-Dienst

    Kraftomnibusgenehmigung

    ID: L100039_278496661

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des jeweiligen Landkreises.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Südwestpfalz

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterer Sommerwaldweg 40-42

    66953 Pirmasens

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 22 65

    66930 Pirmasens

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten

    Kontakt

    Fax: +49 6331 809-108

    Telefon Festnetz: +49 6331 809-0

    E-Mail: kv@lksuedwestpfalz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formeller Antrag (Name, sowie Wohn- und Betriebssitz; bei natürlichen Personen Geburtstag und Geburtsort; Beginn und Ende der beantragten Geltungsdauer; Angaben über die Zahl, die Art und das Fassungsvermögen (Sitzplatzanzahl) der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge)
    •  Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse (zur fachlichen Eignung), z.B. Prüfungszeugnis der Fachkundeprüfung bei der IHK  
    •  Eigenkapitalbescheinigung/ Zusatzbescheinigung, nicht älter als drei Monate
    •  Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft nicht älter als drei Monate (vom Unternehmer, dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen)
    •  Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
    •  Auszug aus dem Gewerbezentralregister (bei Unternehmen)
    •  Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)

    Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen gegeben sind. Dies ist der Fall, wenn

    •  die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleistet sind,
    •  keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit des Antragstellers als Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen vorliegen,
    •  der Antragsteller als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist und
    •  der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmen ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Antragstellung unter Vorlage des Antragsformulars und der ergänzenden erforderlichen Antragsunterlagen;

    Antragsprüfung;

    Einleitung des Anhörverfahrens unter Beteiligung IHK, LRÄ insbesondere der unteren Verkehrsbehörden, der Fachverbände, des Amtes für Arbeitsschutz etc

     Erteilung der Genehmigung mittels Bescheid, nach Eintritt der Rechtskraft werden die Genehmigungsurkunden ausgehändigt.

    Fristen

    In der Regel entscheidet die Behörde innerhalb von drei Monaten. Ausnahmsweise kann die Behörde bei Notwendigkeit diese Frist um maximal drei Monate verlängern."

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert von Behörde zu Behörde. In der Regel entscheidet die zuständige Stelle innerhalb von vier bis sechs Wochen über Ihren Antrag."

    4 bis 8 Stunden

    4 bis 8 Stunden

    Kosten

    Basierend auf der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) wird die Gebühr berechnet.

    Grundlage der Gebührenberechnung:

    • Anzahl der Fahrzeuge
    • der Laufzeit der Genehmigung

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Gelegenheitsverkehr mit Mietomnibussen Genehmigung zum Mietomnibusverkehr, Personenverkehr: Genehmigung, Bus, Konzessionen, Busverkehr, Mietomnibus

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de