Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung AusfuhrkennzeichenOnline erledigen

    Kfz-Kennzeichen: Ausfuhrkennzeichen

    Beschreibung

    Sie wollen Ihr Fahrzeug zum dauernden Verbleib ins Ausland überführen?

    Dafür benötigen Sie eine internationale Zulassung mit einem Ausfuhrkennzeichen.
    Diese Ausfuhrzulassung bekommen Sie höchstens für ein Jahr erteilt.

    Hinweis: Wenn Sie ein Ausfuhrkennzeichen erhalten haben, sind Sie für dessen Gültigkeitszeitraum (mindestens einen Monat) steuerpflichtig. Haben Sie kein inländisches Bankkonto, erkundigen Sie sich bei Ihrer Zulassungsbehörde über das Verfahren zur Zahlung der Fahrzeugsteuer.

    Hinweise für Worms: Kfz-Zulassungsstelle (Kfz An-, Ab- und Ummeldung - nicht in den Außenstellen)

    Hier können Sie Ihr 


    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

    (0 62 41) 8 53 - 3730, -3732, 3733 sowie die Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

    Termin online reservieren

    Bitte klicken Sie auf die einzelnen Dienstleistungen:

    Abmeldung eines Fahrzeuges

    Adressänderung / Namensänderung bei KFZ

    Antrag auf Rote Kennzeichen

    Ausfuhrkennzeichen

    Kurzzeitkennzeichen

    Neuzulassung Fahrzeug

    Saisonkennzeichen

    Umschreibung innerhalb von Worms (KFZ)

    Umschreibung von außerhalb des Zulassungsbezirk (KFZ)

    Verlust und Diebstahl Fahrzeugdokumente

    Wiederzulassung auf gleichen Halter

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    Hinweise für Worms: Ausfuhrkennzeichen

    Sind grundsätzlich bei der Zulassungsbehörde zu beantragen, die für den Wohnsitz des Fahrzeughalters zuständig ist.

    Besteht im Inland kein Wohnsitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsberechtigten zuständig.

    Der Empfangsberechtigte sowie der Fahrzeughalter haben die Erklärung zur Empfangsberechtigung bei Zuteilung eines Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichens abzugeben und zu unterschreiben.

    Besonderheiten:

    Zulassung durch einen Dritten: formlose, schriftliche Vollmacht dessen, für den das Fahrzeug zugelassen werden soll

    Minderjährige: Hier wird die Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Diese müssen entweder in der Zulassungsstelle direkt abgegeben oder amtlich beglaubigt sein.

    Firmen: Für die Zulassung eines Firmenwagens benötigen Sie einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister, die Ausweispapiere des/der Geschäftsführer sowie dessen/deren Vollmacht.

    Bei Wohnsitz außerhalb von Deutschland: Hat der Empfangsberechtigte seinen Wohnsitz nicht in der Stadt Worms, ist die persönliche Anwesenheit des Empfangsberechtigten bei Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens erforderlich. Der Wohnsitz des Empfangsberechtigten ist nachzuweisen durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses mit polizeilicher Meldebestätigung.

    Besitzt der Antragssteller kein Girokonto innerhalb der Europäischen Union, ist nach Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens durch die Zulassungsbehörde vorab die Kraftfahrzeugsteuer bei einer Zahlstelle der Zollverwaltung zu entrichten. Alternativ kann das SEPA-Lastschriftmandant zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer auch durch einen Empfangsberechtigten abgegeben werden.

    Hinweis:

    Das Fahrzeug muss in jedem Fall bei der jeweiligen Zulassungsbehörde vorgefahren werden. Ausnahmen können erfolgen bei Vorlage einer neunen HU, nicht älter als 4 Wochen. 

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    Online-Dienst

    KFZ online anmelden, abmelden, ummelden, wieder zulassen

    ID: L100039_256934361

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

    Beschreibung

    Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
    Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

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    Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

    • Montag - Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
    • Montag - Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
    Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
    Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

      Adresse

      Hausanschrift

      Postanschrift Folzstraße 5

      67547 Worms

      Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

      Öffnungszeiten

      Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 17:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!

      Kontakt

      Kontaktperson

      Internet

      Formulare

      Erklärung zum Empfangsberechtigten für Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen

      Version

      Technisch geändert am 12.06.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      erforderliche Unterlagen

      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
      • bei Vertretung: zusätzlich
        • schriftliche Vollmacht
        • Einverständniserklärung, dass die Kfz-steuerlichen Verhältnisse oder rückständige Gebühren bekannt gegeben werden dürfen.
        • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
      • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
      • bei juristischen Personen/Firmen:
        • Handelsregisterauszugoder
        • Gewerbeanmeldungoder
        • Vereinsregisterauszug
      • Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
      • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
      • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief, gegebenenfalls eine vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellte Abmeldebestätigung)
      • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
      • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU), wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist oder vorher als Mietfahrzeug, Taxi oder Ähnliches zugelassen war für die gesamte Laufzeit der Ausfuhrzulassung. Durch den letzten HU-Bericht oder entsprechend der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
      • bei zugelassenen Fahrzeugen: zusätzlich Kennzeichen

      Hinweis: Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind weiterhin von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.Sie müssenkeine Einzugsermächtigung erteilen.

      Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese telefonisch anfordern. Die Versicherung wird automatisch verständigt.

      Hinweise für Worms: Kfz-Zulassungsstelle (Kfz An-, Ab- und Ummeldung - nicht in den Außenstellen)

        Hinweise für Worms: Ausfuhrkennzeichen

        • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
        • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
        • bisherige Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
        • eine gültige Versicherungsbestätigungskarte (Deckungskarte) für Ausfuhrkennzeichen
        • gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass im Original mit Meldebestätigung)
        • Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt
        • Erklärung zur Empfangsberechtigung
        • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung im Original oder Nachweis abrufbar über Zevis
        • Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland die Daten eines Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz in Worms oder Wohnsitz in Deutschland und Aufenthaltsort in Worms nachzuweisen und zu erfassen sind. (siehe Downloads)

        Voraussetzungen

        Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs sind:

        • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
        • Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
        • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
        • Das Fahrzeug muss über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung(HU) verfügen. Liegt der Fälligkeitstermin der Hauptuntersuchung vor dem Ablauf der Ausfuhrzulassung, müssen Sie den Untersuchungsbericht einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation über die neue Hauptuntersuchung vorlegen.

        Rechtsgrundlage(n)

        Verfahrensablauf

        Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

        Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.

        War das Fahrzeug bisher zugelassen, entstempelt die Zulassungsbehörde die bisherigen Kennzeichen. Anschließend erhalten Sie das Ausfuhrkennzeichen für die Dauer der Haftpflichtversicherung, längstens für ein Jahr.

        Tipp: Die Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.

        Kosten

        Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 31,40

        Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzliche Kosten an.

        Hinweise für Worms: Kfz-Zulassungsstelle (Kfz An-, Ab- und Ummeldung - nicht in den Außenstellen)

        Preisanpassungen zum 1.9.2023:
        Ab 1.9.2023 erhöhen sich die Gebühren für Kfz-Dienste!

        Hinweise für Worms: Ausfuhrkennzeichen

        Siehe Preisliste in "Downloads"

        Hinweise (Besonderheiten)

        Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig.  Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.

        Gültigkeitsgebiet

        Rheinland-Pfalz

        Fachliche Freigabe

        Fachlich freigegeben am 08.11.2023

        Version

        Technisch geändert am 09.11.2023

        Stichwörter

        Händler Kfz-Kennzeichen, Zollkennzeichen, Überführungsfahrt

        Sprachversion

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        Deutsch

        Sprache: de