Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Beschreibung
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Hinweise für Rhein-Lahn-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Lahn-Kreis
Online-Dienst
Antrag auf Ersterwerb eines Führerscheins
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Zulassungsstelle DiezMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrWilhelmstraße 42aDonnerstag14:00 Uhr-17:30 Uhr65582 Diez
Zulassungsstelle NastättenMontag-Freitag8:00 Uhr -11:00 UhrPestalozzistraße 2
56355 Nastätten
Kontakt
Telefon Festnetz: 02603 972-0
Fax: 02603 972-199
Kontaktperson
Frau Anna Neeb
Besucheranschrift
Fax: 02603 972-6424
Telefon Festnetz: 02603 972-424
E-Mail: anna.neeb@rhein-lahn.rlp.de
Frau Michaela Jeck
Besucheranschrift
Fax: 02603 972-6430
E-Mail: michaela.jeck@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-430
Frau Madline Jost
Besucheranschrift
Fax: 02603 972-6148
Telefon Festnetz: 02603 972-148
E-Mail: madline.jost@rhein-lahn.rlp.de
Herr Christopher Hanke
Besucheranschrift
E-Mail: christopher.hanke@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-129
Fax: 02603 972-6129
Frau Celine Hamm
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-125
E-Mail: celine.hamm@rhein-lahn.rlp.de
Fax: 02603 972-6125
Frau Jasmin Kremer
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-521
Fax: 02603 972-6521
E-Mail: jasmin.kremer@rhein-lahn.rlp.de
Herr Mehmet Ünal
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-294
Fax: 02603 972-6294
E-Mail: mehmet.uenal@rhein-lahn.rlp.de
Herr Wolfgang Schaefer
Frau Vanessa Schultz
Hausanschrift
E-Mail: vanessa.schultz@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-425
Fax: 02603 972-6425
Frau Darleen Loos
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-126
Fax: 02603 972-6126
E-Mail: darleen.loos@rhein-lahn.rlp.de
Frau Birsen Kiziltoprak
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 27.11.2024
Stichwörter
Diebstahl Führerschein, Ersatzführerschein, Ersatz, Führerschein, Fahrerlaubnis, neuer Führerschein