Gewerbe AnmeldungOnline erledigen

    Gewerbe anmelden

    Beschreibung

    Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Dies ist der Fall bei

    • Neuerrichtung eines Betriebs,
    • Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
    • Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle,
    • Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf oder Pacht,
    • Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform,
    • Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).

    Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen.

    • Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Absatz 1 Satz 1 GewO genannten Tätigkeiten.
      Ausgenommen sind unter anderem:
    • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
    • Freie Berufe (u. a. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten)
    • Erziehung von Kindern gegen Entgelt
    • Unterrichtswesen

    Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

    Hinweise für Montabaur: Gewerbe anmelden

    Wechsel der Rechtsform: 

    Es ist eine Gewerbeabmeldung für die alte Rechtsform und Anmeldung für die neue Rechtsform erforderlich.

    Handwerklichen Betrieb anmelden: 

    Wer ein Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe selbstständig und gewerblich betreibt, ist in die Verzeichnisse der Handwerkskammer einzutragen. Im Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) ist geregelt, welche Berufe dazu gehören und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Somit ist vor der Gewerbeanmeldung zunächst mit der Handwerkskammer in Kontakt zu treten.

    Online-Dienst

    Gewerbeanmeldung - Hinweisblatt jur. Person

    ID: L100039_265249791

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, die zuständigen Amtsverwaltungen bzw. Verwaltungen der amtsfreien Gemeinden unterstützen Sie bei der Gewerbeanmeldung. Das Verfahren kann über das Netzwerk der Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt  werden.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Montabaur - Fachbereich 4 - Bürgerdienste, Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 8

    56410 Montabaur

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten des Bürgerbüros: Montag 8:00 - 16:00 Uhr durchgehend Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr durchgehend Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr durchgehend Donnerstag 9:00 - 18:00 Uhr durchgehend Freitag 8:00 - 12:30 Uhr Bürgerbüro - Telefonnummer 02602 / 126 - 123

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02602 126-0

    Fax: 02602 126-150

    E-Mail: info@montabaur.de

    Formulare

    Gewerbeanmeldung, -abmeldung oder- ummeldung nach §14 oder §55c der Gewerbeordnung. Hier können Sie Ihr Gewerbe online anmelden, ummelden oder abmelden. Die anfallenden Verwaltungskosten werden per Rechnung angefordert. Hinweis: Bitte legen Sie I...
    Gewerbeanmeldung, -abmeldung oder- ummeldung nach §14 oder §55c der Gewerbeordnung. Hier können Sie Ihr Gewerbe online anmelden, ummelden oder abmelden. Die anfallenden Verwaltungskosten werden per Rechnung angefordert. Hinweis: Bitte legen Sie Ihren Personalausweis (und ggf. der weiteren Gesellschafter) in digitaler Form bereit (zulässige Formate: PDF., JPEG., JPG. oder PNG.). Sie erhalten nach der Antragstellung eine E-Mail der Eingangsbestätigung Ihrer Meldung. Auf der letzten Seite haben Sie die Möglichkeit eine Zusammenfassung Ihrer Meldung herunterzuladen.
    Gewerbe-Anmeldung (PDF)
    Gewerbeanmeldung

    Weitere Informationen

    Standesamt, Bürgerbüro, Melderecht, Pässe (Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe usw.), amtliche Beglaubigungen, Auskunftstelle soziale Angelegenheiten, Entgegennahme Rentenanträge und Amtshilfe in Sozialversicherungsangelegenheiten

    Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Brand,- Zivil- und Katastrophenschutz, Kommunale Vollzugsbeamte, Gewerbe, Gaststättengesetz (Erlaubnis, Abnahme, Widerrufsverfahren, Schließung), Jugendschutz und Jagdwesen

    Öffentlicher Personennahverkehr, Untere Straßenverkehrsbehörde nach der StVO, Anordnung von Verkehrszeichen und -einrichtungen, Verkehrsplanung / Unfallkommission, Ordnungswidrigkeitsverfahren, Bußgeldstelle

    Schulen, Organisation der Schulbuchausleihe, Lernmittelfreiheit, Schulsozialarbeit, Volkshochschule, Kommunale Kindertagesstätten, Bedarfsplanung

    Jugendarbeit, Haus der Jugend Montabaur, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Koordination Flüchtlingshilfe und Integration, Generationenbüro (Förderung Bürgerengagement ), Sportstättenentwicklung, Sportstättenleitplanung der VG, Sportanlagenbau und Finanzierung

    Organisation und Durchführung des Kulturprogramms der Stadt, Heimat- / Brauchtumspflege (u.a. Kirmes, Frühlingsfeste, Fastnacht, Heimatfeste), Vereine, Citymanagement, Stadtmarketing, Stadtbibliothek und Onleihe

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Montabaur - Sachgebiet 4.2 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 8

    56410 Montabaur

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02602 126-0

    Fax: 02602 126-150

    E-Mail: info@montabaur.de

    Internet

    Formulare

    Gewerbe-Anmeldung (PDF)
    Gewerbeanmeldung, -abmeldung oder- ummeldung nach §14 oder §55c der Gewerbeordnung. Hier können Sie Ihr Gewerbe online anmelden, ummelden oder abmelden. Die anfallenden Verwaltungskosten werden per Rechnung angefordert. Hinweis: Bitte legen Sie I...
    Gewerbeanmeldung, -abmeldung oder- ummeldung nach §14 oder §55c der Gewerbeordnung. Hier können Sie Ihr Gewerbe online anmelden, ummelden oder abmelden. Die anfallenden Verwaltungskosten werden per Rechnung angefordert. Hinweis: Bitte legen Sie Ihren Personalausweis (und ggf. der weiteren Gesellschafter) in digitaler Form bereit (zulässige Formate: PDF., JPEG., JPG. oder PNG.). Sie erhalten nach der Antragstellung eine E-Mail der Eingangsbestätigung Ihrer Meldung. Auf der letzten Seite haben Sie die Möglichkeit eine Zusammenfassung Ihrer Meldung herunterzuladen.
    Gewerbeanmeldung

    Weitere Informationen

    • Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Brand,- Zivil- und Katastrophenschutz, Kommunale Vollzugsbeamte, Gewerbe, Gaststättengesetz (Erlaubnis, Abnahme, Widerrufsverfahren, Schließung), Jugendschutz und Jagdwesen
    • Öffentlicher Personennahverkehr, Untere Straßenverkehrsbehörde nach der StVO, Anordnung von Verkehrszeichen und -einrichtungen, Verkehrsplanung / Unfallkommission, Ordnungswidrigkeitsverfahren, Bußgeldstelle

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
    • Nachweis der Identität (z. B.: Personalausweis oder Reisepass )
    • bei elektronischer Gewerbeanmeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren).
    • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften)
    • Zustimmungserklärung Gesellschafter
    • Beiblatt Vertretungsberechtigte

    Hinweise für Montabaur: Gewerbe anmelden

    • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
    • Nachweis der Identität (Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Aufenthaltstitel, wenn der Antragssteller Ausländer und nicht Angehöriger eines EU- oder EWR-Landes ist)
    • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug
    • Beiblatt für weitere Gesellschafter

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind:

    • Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
    • Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter ,
    • KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
    • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

    Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.

    Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.

    Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular "Gewerbe-Anmeldung" (GewA 1) .

    Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.

    Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten "Gewerbeschein"), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

    Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

    Hinweise für Montabaur: Gewerbe anmelden

    Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

    Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit gemäß § 38 GewO oder der Erlaubnispflicht. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.

    Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.

    Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder online vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular "Gewerbe-Anmeldung" (GewA 1). Dieses ist entweder im Original unterschrieben oder in elektronischer Form beim Gewerbeamt einzureichen. Sofern Sie das Gewerbe persönlich anmelden wollen, vereinbaren Sie bitte im Vorfeld einen Termin mit den zuständigen Kolleginnen/Kollegen. Das Formular für die persönliche oder schriftliche Anmeldung finden sie als PDF- Dokument als "Gewerbe- Anmeldung" unter "Formulare" Vordrucke". Wenn eine Online Anmeldung mit automatischer Weiterleitung an die zuständige Stelle gewünscht ist, klicken sie unter "Formulare/ Ausdrucke" auf "Gewerbemeldung online (anmelden, abmelden, ummelden)". Bei der Onlinemeldung ist es wichtig, den Personalausweis, sowie, falls vorhanden, den Handelsregisterauszug anzuhängen.

    Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.

    Bei schriftlicher und online Einreichung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten "Gewerbeschein"), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor (unter vorheriger Terminvereinbarung), erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

    Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

    Fristen

    Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.

    Bearbeitungsdauer

    • Bei persönlicher Vorsprache: sofort
    • Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Hinweise für Montabaur: Gewerbe anmelden

    • Bei persönlicher Vorsprache: sofort
    • Bei schriftlicher Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen

    Kosten

    Hinweise für Montabaur: Gewerbe anmelden

    Die Gewerbeanmeldung ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)

    40,- € pro Gewerbemeldung

    Weitere Informationen

    Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform), als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.

    Was ist ein Gewerbe:

    Gewerbe ist jede nicht sozial unwerte, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete und auf Dauer angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbstständig ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.

    Kein Gewerbe sind insbesondere sozial unwerte Tätigkeiten (z.B. Hellsehen), freie Berufe (wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) oder weitere Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Kein Gewerbe sind auch die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), die wissenschaftliche Unternehmensberatung oder die Verwaltung eigenen Vermögens (z. B. eines Mietshauses) sowie generell verbotene bzw. sozial unwertige Tätigkeiten (z. B. illegales Glücksspiel).

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kleingewerbeanmeldung, Fabrik, Ordnungsamt, Gewerbeangelegenheit, Geschäftsanmeldung, Gewerbeschein, Untersagung Gewerbe, Anmeldung, Betriebsanmeldung, Wirtschaftserlaubnis, gewerbeanmelden, Zulassung Gewerbe, Firmenanmeldung, Gewerbe anmelden, Gewerbeuntersagung, Produktionsstätte, Unternehmen, Gewrbe, Betrieb, Geschäft, Reisegewerbe, Erlaubnispflichtige Gewerbe, Gewerbemeldung, Laden, Unternehmensanmeldung, Gewerbe anmeldung, Gewerbetreibender, Gewerbe, Gewerbebetrieb, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanzeige

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English