Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, die auf den Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft erhoben wird.
Beschreibung
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer (auch Real- oder Objektsteuer genannt) und knüpft allein an das Besteuerungsobjekt an, ohne dabei die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners (z. B. seine Leistungsfähigkeit) zu berücksichtigen. Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.
Gewerbesteuerpflichtig sind Gewinne aus der Ausübung einer gewerblichen Betätigung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder von Kapitalgesellschaften.
Gewerbesteuererklärungen sind beim Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt setzt auf der Grundlage des nach den Vorschriften des Einkommensteuer- oder des Körperschaftsteuergesetzes ermittelnden Gewinns, vermehrt und vermindert um bestimmte Beträge, die insbesondere dem Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer Rechnung tragen und z.B. eine Doppelbelastung mit Gewerbe- und Grundsteuer vermeiden sollen, den Gewerbesteuermessbetrag (Steuermesszahl ab 2008 stets 3,5 Prozent) fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird. Dieser Gewerbesteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Städte und Gemeinden.
Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist.
Hinweise für Nieder-Olm: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Nieder-Olm
Steuernacherhebung oder eine Steuererstattung entstanden ist. Die ersten 15 Monate nach dem Veranlagungsjahr bleiben von der Zinsfestsetzung befreit (Karenzzeit). Die Verzinsung wird wie folgt durchgeführt: der Unterschiedsbetrag wird nach § 238 (Abgabenordnung) AO auf volle 50,00 € nach unten abgerundet die Zinsen betragen 0,5 % des zu verzinsenden Betrages pro Monat, wobei nur volle Monate berechnet werden die Zinsen werden nicht festgesetzt, wenn sie weniger als 10,00 € betragen Die Höhe der aktuellen Steuerhebesätze finden Sie auf unserer Homepage www.vg-nieder-olm.de unter Ihrer Ortsgemeinde/Stadt "Weitere Informationen / Steuerhebesätze". Weitere Fragen werden wir Ihnen gerne telefonisch oder bei einer Vorsprache in unserem Büro beantworten.
Steuernacherhebung oder eine Steuererstattung entstanden ist. Die ersten 15 Monate nach dem Veranlagungsjahr bleiben von der Zinsfestsetzung befreit (Karenzzeit). Die Verzinsung wird wie folgt durchgeführt: der Unterschiedsbetrag wird nach § 238 (Abgabenordnung) AO auf volle 50,00 € nach unten abgerundet die Zinsen betragen 0,5 % des zu verzinsenden Betrages pro Monat, wobei nur volle Monate berechnet werden die Zinsen werden nicht festgesetzt, wenn sie weniger als 10,00 € betragen Die Höhe der aktuellen Steuerhebesätze finden Sie auf unserer Homepage www.vg-nieder-olm.de unter Ihrer Ortsgemeinde/Stadt "Weitere Informationen / Steuerhebesätze". Weitere Fragen werden wir Ihnen gerne telefonisch oder bei einer Vorsprache in unserem Büro beantworten.
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ELSTER
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Zuständigkeit
Die Entscheidung über die Gewerbesteuerpflicht trifft das für das Unternehmen zuständige Finanzamt.
Ansprechpartner
Finanzamt Bingen-Alzey
Aktuelles
Die Finanzämter sind die örtlichen Landesbehörden der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung für die Festsetzung und Erhebung der Steuern.
Beschreibung
Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.
Der Amtsbezirk des Finanzamtes Bingen-Alzey umfasst das Gebiet der Städte Alzey, Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein, der Gemeinde Budenheim sowie die Verbandsgemeinden Alzey-Land, Gau-Algesheim, Heidesheim am Rhein, Nieder-Olm, Rhein-Nahe und Wörrstadt.
Aufgaben, die für das Finanzamt Bingen-Alzey von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:
- Erbschaft- und Schenkungssteuer (Finanzamt Kusel-Landstuhl),
- Prüfung von Groß- und Mittelbetrieben (Finanzamt Mainz),
- Prüfung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Finanzamt Bad Kreuznach),
- Wohnungsbauprämie (Finanzamt Trier),
- Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen (Finanzamt Mainz),
- Grunderwerbsteuer (Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden),
- Finanzkasse (Finanzamt Idar-Oberstein).
Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes Bingen-Alzey.
Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Nieder-Olm - Zentrale Dienste und Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr Mittwoch von 08:00 bis 12:30 Uhr Donnerstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag von 07:00 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Katrin Schwank
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06136 69-11135
Fax: 06136 69-1611135
E-Mail: katrin.schwank@vg-nieder-olm.de
Frau Alicia Petry
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06136 69-11136
Fax: 06136 69-1611136
E-Mail: alicia.petry@vg-nieder-olm.de
Internet
Formulare
Die Gewerbesteuererklärung muss elektronisch übermittelt werden.
Die dafür benötigte Steuersoftware gibt es bei vielen kommerziellen Anbietern. Die Gewerbesteuererklärung kann aber auch kostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung (ELSTER) erstellt und übermittelt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FM am 02.11.2020