Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, die auf den Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft erhoben wird.
Beschreibung
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer (auch Real- oder Objektsteuer genannt) und knüpft allein an das Besteuerungsobjekt an, ohne dabei die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners (z. B. seine Leistungsfähigkeit) zu berücksichtigen. Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.
Gewerbesteuerpflichtig sind Gewinne aus der Ausübung einer gewerblichen Betätigung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder von Kapitalgesellschaften.
Gewerbesteuererklärungen sind beim Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt setzt auf der Grundlage des nach den Vorschriften des Einkommensteuer- oder des Körperschaftsteuergesetzes ermittelnden Gewinns, vermehrt und vermindert um bestimmte Beträge, die insbesondere dem Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer Rechnung tragen und z.B. eine Doppelbelastung mit Gewerbe- und Grundsteuer vermeiden sollen, den Gewerbesteuermessbetrag (Steuermesszahl ab 2008 stets 3,5 Prozent) fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird. Dieser Gewerbesteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Städte und Gemeinden.
Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist.
Online-Dienst
ELSTER
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
Zuständigkeit
Die Entscheidung über die Gewerbesteuerpflicht trifft das für das Unternehmen zuständige Finanzamt.
Ansprechpartner
Finanzamt Wittlich
Beschreibung
Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.
Der Amtsbezirk des Finanzamtes Wittlich umfasst das Gebiet des Landkreises Bernkastel-Wittlich und Vulkaneifel.
Aufgaben, die für das Finanzamt Wittlich von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:
- Erbschaft- und Schenkungsteuer (Finanzamt Kusel-Landstuhl)
- Großbetriebsprüfung (Finanzamt Trier)
- Land- und forstwirtschaftliche Betriebsprüfung (Finanzamt Trier)
- Wohnungsbauprämie (Finanzamt Trier)
- Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen (Finanzamt Trier)
- Grunderwerbsteuer (Finanzamt Trier)
- Finanzkasse (Landesfinanzkasse Daun).
Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes Wittlich.
Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Gerolstein - 1 - Organisation und Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr - 16.30 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 13.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Nicole Kreutz
Frau Birgit Spohr
Internet
Verbandsgemeinde Gerolstein - 1.4 - Haushalt und Abgaben
Adresse
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Nicole Kreutz
Frau Birgit Spohr
Internet
Formulare
Die Gewerbesteuererklärung muss elektronisch übermittelt werden.
Die dafür benötigte Steuersoftware gibt es bei vielen kommerziellen Anbietern. Die Gewerbesteuererklärung kann aber auch kostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung (ELSTER) erstellt und übermittelt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 02.11.2020