Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird.
Beschreibung
Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Rechtsgrundlage ist das Einkommensteuergesetz.
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.
Ansprechpartner
Finanzamt Kaiserslautern
Beschreibung
Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.
Der Amtsbezirk des Finanzamtes Kaiserslautern umfasst das Gebiet der Stadt Kaiserslautern sowie der Verbandsgemeinden Eisenberg, Enkenbach-Alsenborn, Nordpfälzer-Land, Otterbach-Otterberg und Winnweiler.
Neben den Aufgaben für den eigenen örtlichen Zuständigkeitsbereich nimmt das Finanzamt Kaiserslautern zudem noch Aufgaben für die Amtsbezirke anderer Finanzämter wahr:
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Körperschaftsteuer und Bezirks-Betriebsprüfung für das Finanzamt Kusel-Landstuhl
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Großbetriebsprüfung für die Finanzämter Kusel-Landstuhl und Pirmasens.
Ferner ist das Finanzamt Kaiserslautern landesweit zuständig für die Besteuerung bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung.
Aufgaben, die für das Finanzamt Kaiserslautern von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:
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Erbschaft- und Schenkungsteuer (Finanzamt Kusel-Landstuhl)
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Land- und forstwirtschaftliche Betriebsprüfung (Finanzamt Neustadt)
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Wohnungsbauprämie (Finanzamt Trier)
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Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen (Finanzamt Neustadt)
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Grunderwerbsteuer (Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden)
-
Finanzkasse (Landesfinanzkasse Daun).
Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes Kaiserslautern.
Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Formulare
Die Einkommensteuererklärung muss grundsätzlich elektronisch übermittelt werden, wenn Sie Einkünfte als Land- und Forstwirt, Gewerbetreibender oder Freiberufler erzielen. In anderen Fällen ist eine freiwillige elektronische Übermittlung möglich. Die dafür benötigte Steuersoftware gibt es bei vielen kommerziellen Anbietern. Die Einkommensteuererklärung kann aber auch kostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung erstellt und übermittelt werden.
Ansonsten erhalten Sie die zur Erstellung der Einkommensteuererklärung notwendigen Formulare in allen Finanzämtern, bei vielen Städten und Gemeinden (z. B. Bürgerbüros). Weiterhin stehen die entsprechenden Steuererklärungsvordrucke auf der Homepage des Landesamtes für Steuern zum Download zur Verfügung.
Voraussetzungen
Der Einkommensteuer unterliegen die Einkünfte aus
- Land- und Forstwirtschaft,
- Gewerbebetrieb,
- selbstständiger Arbeit,
- nichtselbstständiger Arbeit,
- Kapitalvermögen
- Vermietung und Verpachtung sowie
- sonstigen Einkünfte wie z. B. Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die zu zahlende Einkommensteuer ergibt sich durch Anwendung des Steuertarifs auf das zu versteuernde Einkommen. Dabei wird durch zahlreiche Regelungen (z. B. Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, variabler Steuersatz) Ihre persönliche Leistungsfähigkeit als Steuerpflichtige/r berücksichtigt. Aufwendungen für die Lebensführung (regelmäßig z. B. Aufwendungen für Ernährung, Kleidung, Wohnung) dürfen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden.
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 02.03.2020
Stichwörter
Finanzamtnummer, Einkommensteuertabelle, Einkommernsteuertabelle, Einkommensteuer, Finanzamt, elektronische Steuererklärung, Einkommenssteurerausgleich, Einkommensteuererklärung, Elster, Steuerbescheid