Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Nichtsesshaftenhilfe, Sozialhilfe) beanspruchen
Befinden Sie sich in sozialen Schwierigkeiten und sind in der Teilnahme am Leben der Gesellschaft beeinträchtigt? Dann haben Sie Anspruch auf verschiedene Hilfsangebote, die eine Integration ermöglichen.
Beschreibung
Die Hilfe ist dazu bestimmt, Personen, deren besondere Lebensverhältnisse zu sozialen Schwierigkeiten führen und deren Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft dadurch unmöglich oder erheblich beeinträchtigt ist, eine Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen.
Anspruch auf diese Hilfe hat jeder, der in besonders schwierige Lebensverhältnisse geraten ist (z. B. wohnungslos oder straffällig geworden ist, ohne Familie da steht oder keine gesicherte Existenz hat) und diese aus eigener Kraft nicht überwinden kann. Dabei können die besonderen sozialen Schwierigkeiten in der Person des Hilfesuchenden, in seinen gegenwärtigen Lebensverhältnissen oder in seinem sozialen Umfeld begründet sein.
Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die besonderen Schwierigkeiten zu beseitigen, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen. Hierzu gehören vor allem:
- Beratung und persönliche Betreuung der Hilfesuchenden und für ihre Angehörigen,
- Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnung,
- Maßnahmen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes und
- Hilfen zur Bewältigung des Alltagslebens.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 23 - Soziale Hilfen
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu den genannten Öffnungszeiten möglich sind!
Kontakt
E-Mail: sozialhilfen@kreis-germersheim.de
Fax: 07274 53229
Verbandsgemeinde Lingenfeld - Fachbereich 3.2 - Schulen und Soziales
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
montags und dienstags 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr mittwochs (Dienstleistungstag) 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr nachmittags geschlossen freitags (Dienstleistungsmittag) 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: schulen@vg-lingenfeld.de
E-Mail: soziales@vg-lingenfeld.de
Telefon Festnetz: 06344 509-0
Fax: 06344 509-199
Kontaktperson
Herr Markus Blumenschein (Leiter des Fachbereiches 3.2)
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06344 509-4231
E-Mail: Markus.Blumenschein@vg-lingenfeld.de
Telefon Festnetz: 06344 509-231
Internet
Weitere Informationen
- Schulen, Weiterbildung und Volkshochschulen
- Kommunale Kindertagesstätten
- Freizeit und Sportanlagen
- Asylbewerber und Flüchtlinge
- Grund- und Unterhaltssicherung
- Sozialversicherung und Wohngeld (Antragsstelle)
- Sozialer Wohnungsbau und Rentenantragsstelle
- Volks- und Heimatfeste
- Naherholungsgebiet „Lingenfelder Altrheinlandschaft
- Hallenbad
- Jugendpflege
- Bürgerverein der Verbandsgemeinde Lingenfeld e.V.
- Seniorenarbeit und Seniorenbeiräte
- Sicherheitsberater/in für Senioren
- Senioren- und Behindertenbeauftragte
- Tourismusverein der Verbandsgemeinde Lingenfeld e.V.
- Tourismusangelegenheiten
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Messies, Vermüllung, Sozialamt