Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, können Sie die Beratung zu Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten in Anspruch nehmen
Beschreibung
Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkei ten erhalten.
Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden. Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zuerst genommen werden müssen, informiert. Sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können unter Umständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gewährt werden:
- Besondere Lebensverhältnisse:
- keine oder keine ausreichende Wohnung
- ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
- gewaltgeprägte Lebensumstände
- Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
- vergleichbare nachteilige Umstände
- Soziale Schwierigkeiten:
- Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
- Finden eines Arbeitsplatzes
- Erhalt eines Arbeitsplatzes
- familiäre oder andere soziale Beziehungen
- Straffälligkeit
Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leistungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistungen bekommen:
- Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
- Maßnahmen zur Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung
- Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
- Hilfen zur Schul- bzw. Berufsausbildung
- Geld- und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkassenbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei stationärer Unterbringung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Wörth am Rhein - Ordnungs- und Sozialverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Mozartstraße 2
76744 Wörth am Rhein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag + Dienstag 14.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr Öffnungszeiten Sozialamt Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ulrike Rüffel
Hausanschrift
Gebäude: Rathaus
Mozartstraße 2
76744 Wörth am RheinE-Mail: ulrike.rueffel@woerth.de
Telefon Festnetz: 07271 131-111
Fax: 07271 131-9111
Frau Christin Heinze (Sozialarbeiterin)
Hausanschrift
Gebäude: Rathaus
Mozartstraße 2
76744 Wörth am RheinE-Mail: christin.heinze@woerth.de
Telefon Festnetz: 07271 131-133
Fax: 07271 131-9133
Internet
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 23 - Soziale Hilfen
Adresse
Hausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Postanschrift
FB 23 -Wohngeld, Bafög, Bildung und Teilhabe
Bismarckstraße 4
76726 Germersheim
Postanschrift
Waldstraße 13a
76726 Germersheim
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu den genannten Öffnungszeiten möglich sind!
Kontakt
E-Mail: sozialhilfen@kreis-germersheim.de
Fax: 07274 53229
Stadt Wörth am Rhein - Migration und Integration, Sozialer Dienst
Adresse
Hausanschrift
Mozartstraße 2
76744 Wörth am Rhein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag - Mittwoch 14.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr Das Meldeamt ist mittwochnachmittags geschlossen.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ulrike Rüffel
Hausanschrift
Gebäude: Rathaus
Mozartstraße 2
76744 Wörth am RheinE-Mail: ulrike.rueffel@woerth.de
Telefon Festnetz: 07271 131-111
Fax: 07271 131-9111
Frau Christin Heinze (Sozialarbeiterin)
Hausanschrift
Gebäude: Rathaus
Mozartstraße 2
76744 Wörth am RheinE-Mail: christin.heinze@woerth.de
Telefon Festnetz: 07271 131-133
Fax: 07271 131-9133
Internet
Stadt Wörth am Rhein - Soziale Hilfen, Obdachlose
Adresse
Postanschrift
Mozartstraße 2
76744 Wörth am Rhein
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag - Dienstag 14.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung zu erhalten. Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidungen notwendig.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine entsprechende Kontaktanfrage gestellt werden.
- Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden.
- Auch mögliche vorrangige Leistungen können hier besprochen werden.
- Mögliche Hilfen sind unter anderem: Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
- Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be-sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt sind, kann im Beratungsgespräch besprochen werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Gefängnis, Wohnung, Beratung, Vermittlung, ALG II, AG, Gewalt, arbeitslos, persönliche Beratung, Entlassung, Vermittlungshemmnis, Wiedereinstieg, arbeitsuchend, Arbeitssuchend, Erlangung und Sicherung des Arbeitsplatzes, geschlossene Einrichtung, Hilfe zur Ausbildung, gewaltgeprägte, persönliche Betreuung, wohnungslos, Wohnungsbeschaffung, Arbeitslosigkeit, Eingliederung