Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rhein-Selz - Zentrale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
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Formulare
Antrag auf Leistungen der Grundsicherung (Wiederholungsantrag)
Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
00.00.KVMZ.03.32.01.02 Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Gebühren: nein
Parkplatz:
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Öffnungszeiten
Bürgerbüro und Servicezeiten Montag bis Dienstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Allgemeine Verwaltung Montag bis Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Mittwoch 14:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,  Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Verbandsgemeinde Rhein-Selz - Bürgerdienste
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Kontaktperson
Frau Ivonne Murray
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Hausanschrift
E-Mail: ivonne.murray@vg-rhein-selz.de
Telefon Festnetz: 06133 4901-271
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Frau Christina Blum
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Besucheranschrift
E-Mail: christina.blum@vg-rhein-selz.de
Telefon Festnetz: 06133 4901-318
Fax: 06133 4901-209
Frau Heike Heilmann
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06133 4901-320
Fax: 06133 4901-209
E-Mail: heike.heilmann@vg-rhein-selz.de
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Antrag auf Leistungen der Grundsicherung (Wiederholungsantrag)
Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
Formulare
Hinweise für Rhein-Selz: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Rhein-Selz
Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung:
Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung:
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Unterhalt, soziale Hilfen, Lebensunterhalt, Sozialgeld, Unterhaltstitel, Sozialamt, Sozialleistungen, Alterssicherung, Unterhaltsleistung