00.00.KVMZ.03.32.02.02 Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Adresse
Hausanschrift
Georg-Rückert-Str. 11
55218 Ingelheim am Rhein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Öffnungszeiten
Bürgerbüro und Servicezeiten
Montag bis Dienstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Allgemeine Verwaltung
Montag bis Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.; Bürgerbüro und Servicezeiten
Montag bis Dienstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Allgemeine Verwaltung
Montag bis Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Zuständigkeit für
Landkreis Mainz-Bingen (Rheinland-Pfalz)
- Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII beantragen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bei Wohnen in einer besonderen Wohnform beantragen
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Sozialhilfe für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen
- Unterstützung zur Finanzierung von Beiträgen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung beim Sozialhilfeträger beantragen
- Zuschüsse zu Beiträgen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung nach §32 SGB XII, wenn Sie in einer besonderen Wohnform wohnen, beantragen