Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

    Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Rhein-Selz - Zentrale Dienste

    Adresse

    Postanschrift

    Sant' Ambrogio-Ring 33

    55276 Oppenheim

    Kontakt

    Fax: 06133 4901-201

    Telefon Festnetz: 06133 4901-0

    E-Mail: info@vg-rhein-selz.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 01.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    00.00.KVMZ.03.32.01.02 Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Adresse

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Str. 34

    55218 Ingelheim am Rhein

    Hausanschrift

    Georg-Rückert-Str. 11

    55218 Ingelheim am Rhein

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)

    Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)

    E-Mail: Kreisverwaltung@Mainz-Bingen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Rhein-Selz - Bürgerdienste

    Adresse

    Postanschrift

    Sant' Ambrogio-Ring 33

    55276 Oppenheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06133 4901-0

    Fax: 06133 4901-201

    E-Mail: info@vg-rhein-selz.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Selz: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

    Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung:

    Antrag auf Leistungen

    Wiederholungsantrag

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sozialleistungen, Sozialgeld, Unterhaltstitel, Unterhalt, Sozialamt, Alterssicherung, soziale Hilfen, Unterhaltsleistung, Lebensunterhalt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de