Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Budenheim - Sachgebiet 2.2 - Soziales
Adresse
Postanschrift
Berliner Straße 3
55257 Budenheim
Öffnungszeiten
Montag: 7.30 Uhr bis 11.45 Uhr und Donnerstag: 7.30 Uhr bis 11.45 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Alexandra Biniek
Internet
00.00.KVMZ.03.32.01.02 Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Adresse
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)
Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)
E-Mail: Kreisverwaltung@Mainz-Bingen.de
Kontaktperson
Dagmar Bohnert
Silke Bui
Mirjam Engels
Christina Goldschmidt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327873209
Christina Heidrich (-)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327873239
Tatjana Kissinger (Grundsatzsachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327873224
Lena Neuberger
Margot Rau
Verena Roos
Thomas Weingärtner
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327873206
Luisa Weingärtner (-)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327873226
Theresa Zeilmann
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Sozialamt, Sozialleistungen, Unterhaltsleistung, Unterhalt, Sozialgeld, Lebensunterhalt, Alterssicherung, Unterhaltstitel, soziale Hilfen