Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Hinweise für Südliche Weinstraße: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Hinweise für Südliche Weinstraße: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Nachname beginnt mit:
Saskia Frey
A - Fe
Nina Knoblauch
Ff - Ke
Marco Menzzer
Kf - N
Irina Ebenfeld
O - Sem
Elias Leibfried
Sen - Z
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Soziale Hilfen I (Ref. 41)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jessica Brunken
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Hausanschrift
Fax: 06341 940-7675
Telefon Festnetz: 06341 940-675
Frau Irina Ebenfeld
Hausanschrift
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Fax: 06341 940-7670
Telefon Festnetz: 06341 940-670
Frau Saskia Frey
Hausanschrift
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Fax: 06341 940-7674
Telefon Festnetz: 06341 940-674
Frau Nina Knoblauch
Hausanschrift
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Fax: 06341 940-500
Telefon Festnetz: 06341 940-669
Frau Patricia Krause
Hausanschrift
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Fax: 06341 940-7676
Telefon Festnetz: 06341 940-676
Herr Elias Leibfried
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Hausanschrift
Fax: 06341 940-7671
Telefon Festnetz: 06341 940-671
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Südliche Weinstraße: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Fristen
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Hinweise für Südliche Weinstraße: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Grundsicherung wird ab dem ersten des Monats gewährt, in welchem der Antrag gestellt wurde. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Sozialleistungen, Sozialgeld, Unterhaltstitel, Unterhalt, Sozialamt, Alterssicherung, soziale Hilfen, Unterhaltsleistung, Lebensunterhalt