Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße
Sachbearbeitung:
Nachname beginnt mit:
Frau Frey
A - Fe
Frau Knoblauch
Ff – Ke
Frau Bolz
Kf - N
Frau Ebenfeld
O - Sem
Herr Leibfried
Sen – Z
Sachbearbeitung:
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Frau Frey
A - Fe
Frau Knoblauch
Ff - Ke
Frau Bolz
Kf - N
Frau Ebenfeld
O - Sem
Herr Leibfried
Sen - Z
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Soziale Hilfen I (Ref. 41)
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jessica Brunken
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: Jessica.Brunken@suedliche-weinstrasse.de
Fax: 06341 940-7675
Telefon Festnetz: 06341 940-675
Frau Saskia Frey
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: Grundsicherung@suedliche-weinstrasse.de
Telefon Festnetz: 06341 940-674
Fax: 06341 940-7674
Frau Annika Bolz
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06341 940-7672
E-Mail: Annika.Bolz@suedliche-weinstrasse.de
Telefon Festnetz: 06341 940-672
Frau Patricia Krause
Frau Irina Ebenfeld
Herr Elias Leibfried
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06341 940-671
E-Mail: Grundsicherung@suedliche-weinstrasse.de
Fax: 06341 940-7671
Frau Nina Knoblauch
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06341 940-669
E-Mail: Nina.Knoblauch@suedliche-weinstrasse.de
Fax: 06341 940-500
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße
Fristen
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße
Grundsicherung wird ab dem ersten des Monats gewährt, in welchem der Antrag gestellt wurde. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Grundsicherung wird ab dem ersten des Monats gewährt, in welchem der Antrag gestellt wurde. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Unterhalt, soziale Hilfen, Lebensunterhalt, Sozialgeld, Unterhaltstitel, Sozialamt, Sozialleistungen, Alterssicherung, Unterhaltsleistung