Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

    Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße

    Sachbearbeitung:

    Nachname beginnt mit:

    Frau Frey

    A - Fe

    Frau Knoblauch

    Ff – Ke

    Frau Bolz

    Kf - N

    Frau Ebenfeld

    O - Sem

    Herr Leibfried

    Sen – Z

    Sachbearbeitung:

    Nachname beginnt mit:

    Frau Frey

    A - Fe

    Frau Knoblauch

    Ff - Ke

    Frau Bolz

    Kf - N

    Frau Ebenfeld

    O - Sem

    Herr Leibfried

    Sen - Z

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Soziale Hilfen I (Ref. 41)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Kreuzmühle 2

    76829 Landau in der Pfalz

    Besucheranschrift

    Arzheimer Straße 1

    76829 Landau in der Pfalz

    Dienstgebäude 2

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.

    Kontakt

    E-Mail: soziales@suedliche-weinstrasse.de

    Telefon Festnetz: 06341 940-701

    Fax: 06341 940-500

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2024 (von: Webservice, LK_Südliche Weinstraße)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, LK_Südliche Weinstraße)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße

    Fristen

    Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

    Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße

    Grundsicherung wird ab dem ersten des Monats gewährt, in welchem der Antrag gestellt wurde. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

    Grundsicherung wird ab dem ersten des Monats gewährt, in welchem der Antrag gestellt wurde. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 19.02.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Unterhalt, soziale Hilfen, Lebensunterhalt, Sozialgeld, Unterhaltstitel, Sozialamt, Sozialleistungen, Alterssicherung, Unterhaltsleistung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)