Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Kaiserslautern - Fachbereich 4.2 Sozialhilfe
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Nachmittags nur nach Terminvereinbarung.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Dominik Marx
Frau Stephanie Rösel
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: Stephanie.Roesel@kaiserslautern-kreis.de
Telefon Festnetz: 0631 7105-238
Fax: 0631 7105-599
Frau Elena König
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 0631 7105-599
E-Mail: elena.koenig@kaiserslautern-kreis.de
Telefon Festnetz: 0631 7105-390
Herr Raoul Strain
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 0631 7105-246
E-Mail: raoul.strain@kaiserslautern-kreis.de
Fax: 0631 7105-599
Frau Jasmin Haury
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 0631 7105-599
E-Mail: jasmin.haury@kaiserslautern-kreis.de
Telefon Festnetz: 0631 7105-444
Herr Timm Müller
Frau Desirée De Schryver
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: desiree.deschryver@kaiserslautern-kreis.de
Fax: 0631 7105-599
Telefon Festnetz: 0631 7105-638
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
soziale Hilfen, Unterhalt, Alterssicherung, Sozialgeld, Sozialamt, Sozialleistungen, Unterhaltstitel, Unterhaltsleistung, Lebensunterhalt