Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Kaiserslautern - Fachbereich 4.2 Sozialhilfe
Adresse
Postanschrift
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Wichtiger Hinweis: Persönliche Vorsprachen sind weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Unterlagen können Sie uns an folgende Anschrift senden: Kreisverwaltung Kaiserslautern Fachbereich 4.2 Lauterstraße 8 67657 Kaiserslautern. Unterlagen können auch im Bürgercenter im Hauptgebäude der Kreisverwaltung Kaiserslautern (Lauterstraße 8, 67657 Kaiserslautern) abgegeben werden. Diese werden dann entsprechend an uns weitergeleitet.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Jonas Feld
Postanschrift
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 0631 7105-899
Fax: 0631 7105-599
Frau Jasmin Haury
Postanschrift
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 0631 7105-444
Fax: 0631 7105-599
Herr Dominik Marx
Hausanschrift
Postanschrift
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Fax: 0631 7105-599
Telefon Festnetz: 0631 7105-490
Frau Stephanie Rösel
Hausanschrift
Postanschrift
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Fax: 0631 7105-599
Telefon Festnetz: 0631 7105-238
Herr Raoul Strain
Postanschrift
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 0631 7105-246
Fax: 0631 7105-599
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Alterssicherung, Unterhaltsleistung, Sozialgeld, Lebensunterhalt, Unterhalt, Unterhaltstitel, Sozialamt, Sozialleistungen, soziale Hilfen