Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 23 - Soziale Hilfen
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu den genannten Öffnungszeiten möglich sind!
Kontakt
E-Mail: sozialhilfen@kreis-germersheim.de
Fax: 07274 53229
Kontaktperson
Herr A. Schneider (Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung nach dem SGB XII i.V.m Eingliederungshilfe nach dem SGB IX)
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 07274 53-135
Frau S. Bonert (Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII)
Herr A. Kalmis (Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII)
Frau S. Klein (Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung nach dem SGB XII)
Frau C. Zotz (Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung nach dem SGB XII)
Frau L. Persohn (Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII / Grundsicherung)
Herr P. Fittler (Grundsatzsachbearbeitung SGB XII und AsylbLG / zivilrechtliche Ansprüche)
Frau A. Hick (Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII)
Herr B. Zellhan (Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung nach dem SGB XII i.V.m Eingliederungshilfe nach dem SGB IX)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Unterhalt, soziale Hilfen, Lebensunterhalt, Sozialgeld, Unterhaltstitel, Sozialamt, Sozialleistungen, Alterssicherung, Unterhaltsleistung