Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

    Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Hinweise für Worms: Kostenersatz Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung

    Rückforderungen von zu Unrecht erhaltenen Leistungen, die vom Leistungsempfänger wieder zurückgezahlt werden müssen. Das kann auch durch die Erben oder durch Ratenzahlung erfolgen.

    Rückforderungen von zu Unrecht erhaltenen Leistungen, die vom Leistungsempfänger wieder zurückgezahlt werden müssen. Das kann auch durch die Erben oder durch Ratenzahlung erfolgen.

    Hinweise für Worms: Grundsicherung

    Wenn das vorhandene Einkommen nicht ausreichend ist, um den Lebensunterhalt sicherzustellen und Sie entweder im Rentenalter oder dauerhaft / befristet erwerbsgemindert sind, besteht unter Umständen nach dem Sozialgesetzbuch XII die Möglichkeit, Leistungen der Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt zu erhalten.

      Die Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst u.a. 

    • den für die Leistungsberechtigte / den Leistungsberechtigten maßgebenden Regelsatz,
    • die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung,
    • gegebenenfalls anfallende Mehrbedarfe (zum Beispiel bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G)
    • gegebenenfalls anfallende Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

    Die Höhe der Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt kann vorab nicht abgeschätzt werden, da eine individuelle Berechnung in jedem Einzelfall erfolgt. Notwendige Unterlagen sind u.a. Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbescheinigung sowie Kontoauszüge. 

    Für Erstinformationen vereinbaren Sie bitte einen Termin beim zuständigen Sachbearbeiter.

    Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

    Wenn das vorhandene Einkommen nicht ausreichend ist, um den Lebensunterhalt sicherzustellen und Sie entweder im Rentenalter oder dauerhaft / befristet erwerbsgemindert sind, besteht unter Umständen nach dem Sozialgesetzbuch XII die Möglichkeit, Leistungen der Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt zu erhalten.

      Die Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst u.a. 

    • den für die Leistungsberechtigte / den Leistungsberechtigten maßgebenden Regelsatz,
    • die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung,
    • gegebenenfalls anfallende Mehrbedarfe (zum Beispiel bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G)
    • gegebenenfalls anfallende Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

    Die Höhe der Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt kann vorab nicht abgeschätzt werden, da eine individuelle Berechnung in jedem Einzelfall erfolgt. Notwendige Unterlagen sind u.a. Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbescheinigung sowie Kontoauszüge. 

    Für Erstinformationen vereinbaren Sie bitte einen Termin beim zuständigen Sachbearbeiter.

    Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.03 Leistungen zum Lebensunterhalt und Wohnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag, Freitag Geschlossen Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr  

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Herr Benjamin Becker

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5302

    • Frau Larissa Fischer (Sachbearbeiterin)

      Fax: +49 6241 853-5099

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5307

    • Frau Birte Kehl (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5306

      Fax: +49 6241 853-5099

    • Frau Tanja Kreider (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5305

    • Frau Claudia Lott (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5303

      Fax: +49 6241 853-5099

    • Herr Mathias Milosevic (Sachbearbeiter)

      Fax: +49 6241 853-5099

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5309

    • Frau Jennifer Waden (Sachbearbeiterin)

      Fax: +49 6241 853-5099

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5309

    Internet

    Formulare

    Mietbescheinigung für Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt
    Antrag auf Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.01 Allgemeine Aufgaben, Unterhalt, Amtsvormundschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag, Freitag Geschlossen Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr  

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Sofia Heck (Sachbearbeiterin)

      Fax: +49 6241 853-5099

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5110

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 19.02.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Unterhalt, soziale Hilfen, Lebensunterhalt, Sozialgeld, Unterhaltstitel, Sozialamt, Sozialleistungen, Alterssicherung, Unterhaltsleistung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)