Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.01 Allgemeine Aufgaben, Unterhalt, Amtsvormundschaften
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag, Freitag Geschlossen Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: sozialesundjugend@worms.de
Internet
Zuständigkeit für
Worms
- Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
- Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen
- Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen
- Geltendmachung von Kindesunterhalt in einem schnelleren, einfacheren Gerichtsverfahren
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Nachehelicher Unterhalt Beantragung
- Unterhaltsansprüche beurkunden lassen
- Unterhaltsheranziehung
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
- Unterhaltsvorschuss jährliche Prüfung
- Vormundschaft und Pflegschaft übernehmen
- Wohngeld Rückforderung