Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Online-Dienst
Antrag auf Leistungen der Grundsicherung (Wiederholungsantrag)
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Hinweise für Trier-Saarburg: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
Zuständigkeit
- für die Beantragung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) liegt bei der Verbandsgemeinde
- Anträge auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) von Personen, die bisher in stationären Einrichtungen untergebracht sind, werden ab Januar 2020 bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Sozialamt, Hilfe zum Lebensunterhalt bearbeitet
- ebenso Anträge von Personen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) und gleichzeitig Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten
Zuständigkeit
- für die Beantragung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) liegt bei der Verbandsgemeinde
- Anträge auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) von Personen, die bisher in stationären Einrichtungen untergebracht sind, werden ab Januar 2020 bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Sozialamt, Hilfe zum Lebensunterhalt bearbeitet
- ebenso Anträge von Personen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) und gleichzeitig Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Sozialamt - Hilfen zum Lebensunterhalt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 2620
54216 Trier
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr  Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr  Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr  Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr  Freitag 09:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Montag bis Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr nur nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: +49 651 715-17629
Internet
Verbandsgemeinde Trier-Land - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags - donnerstags: 07:30 - 15:00 Uhr freitags: 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jasmine Blasius
Besucheranschrift
E-Mail: jasmine.blasius@trier-land.de
Fax: 0651 9798-5150
Telefon Festnetz: 0651 9798-153
Herr Jörg Baumeister (Unterstützungskraft im Bereich des Sozialamtes)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 0651 9798-157
Fax: 0651 9798-5555
E-Mail: Joerg.Baumeister@trier-land.de
Frau Inna Kuzmina (Unterstützungskraft im Bereich des Sozialamtes)
Internet
Formulare
Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
Verbandsgemeinde Trier-Land - Soziales & Generationen - 3.3
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
montags - freitags von 09.00 - 12.00 Uhr und mittwochs auch von 14.00 - 15.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jasmine Blasius
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 0651 9798-153
Fax: 0651 9798-5150
E-Mail: jasmine.blasius@trier-land.de
Herr Jörg Baumeister (Unterstützungskraft im Bereich des Sozialamtes)
Besucheranschrift
Fax: 0651 9798-5555
E-Mail: Joerg.Baumeister@trier-land.de
Telefon Festnetz: 0651 9798-157
Frau Inna Kuzmina (Unterstützungskraft im Bereich des Sozialamtes)
Internet
Formulare
Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Unterhalt, soziale Hilfen, Lebensunterhalt, Sozialgeld, Unterhaltstitel, Sozialamt, Sozialleistungen, Alterssicherung, Unterhaltsleistung