Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

    Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Online-Dienst

    Antrag auf Leistungen der Grundsicherung (Wiederholungsantrag)

    ID: L100039_291495234

    Beschreibung

    Antragsformular

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)

    Zuständigkeit

    • für die Beantragung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) liegt bei der Verbandsgemeinde
    • Anträge auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) von Personen, die bisher in stationären Einrichtungen untergebracht sind, werden ab Januar 2020 bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Sozialamt, Hilfe zum Lebensunterhalt bearbeitet
    • ebenso Anträge von Personen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) und gleichzeitig Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Sozialamt - Hilfen zum Lebensunterhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Metternichstr. 33a

    54292 Trier

    Postanschrift

    Postfach 2620

    54216 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Montag bis Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 715-17629

    Telefon Festnetz: +49 651 715-0

    E-Mail: wohngeld@trier-saarburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Trier-Land - Fachbereich 3 - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenfeldstraße 12

    54295 Trier

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    montags - donnerstags: 07:30 - 15:00 Uhr freitags: 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0651 9798-0

    Fax: 0651 9798-5222

    E-Mail: rathaus@trier-land.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Trier-Land - Soziales & Generationen - 3.3

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenfeldstraße 12

    54295 Trier

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    montags - freitags von 09.00 - 12.00 Uhr und mittwochs auch von 14.00 - 15.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0651 9798-0

    Fax: 0651 9798-5555

    E-Mail: rathaus@trier-land.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sozialgeld, Lebensunterhalt, Unterhaltstitel, Alterssicherung, Sozialleistungen, Unterhalt, Unterhaltsleistung, soziale Hilfen, Sozialamt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de